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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg im Streit um den Anbau von gentechnisch verändertem Mais in der Nähe von Bienenstöcken eines Bio-Imkers erklärt die agrarpolitische Sprecherin und Mitglied des Fraktionsvorstands DIE LINKE, Dr. Kirsten Tackmann:

Das Urteil gegen den Bio-Imker ist zu bedauern. Risiken des Anbaus unnötiger gentechnisch veränderter Sorten (GVO) werden in diesem Urteil zu Gunsten des GVO-Anbaus auf die Nicht-Anwender übertragen. Das Urteil wird die Vertreterinnen und Vertreter der Agroindustrie und der Gentechniklobby erfreuen. Es bedeutet, dass sich der Imker einschränken muss und in seiner Standortwahl mit den Bienenstöcken durch den GVO-Anbau behindert wird. Letztlich muss der ganze Schaden und das Risiko, dass mit dem Anbau von GVO-Mais verbunden ist, hier vom Imker und nicht vom Maisanbauer getragen werden. Das verstößt gegen das Verursacherprinzip. Zudem werden die zurzeit diskutierten direkten Schadwirkungen von GVO auf die Bienen vom Gericht nicht gewürdigt. Die Ausweitung des Anbaus von GVO-Mais bringt Streit in die Dörfer und sät Zwietracht zwischen denen, die auf eine intensive Zusammenarbeit angewiesen sind. Gerade für die Landwirtinnen und Landwirte sind die Bestäubungsleistungen der Bienen von immenser wirtschaftlicher Bedeutung, besonders im Anbau fremdbestäubender wichtiger Ackerkulturen, wie zum Beispiel dem Raps. Es ist fatal, wenn die Imkerinnen und Imker, die mit einer Vielzahl von Risiken zu kämpfen haben, noch zusätzlich durch den GVO-Anbau gefährdet und aus Regionen vom GVO-Anbau vertrieben werden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland lehnen Produkte aus GVO-Landwirtschaft ab. Dazu gehört auch Honig. Schon der Verdacht, im Honig könnten GVO-Spuren enthalten sein, beschädigt das Image eines gesunden Lebensmittels. Erst Recht betrifft das den Versuchsanbau von Maissorten, die gar nicht als Lebensmittel zugelassen sind, aber über den Pollen in den Honig gelangen können. Die rechtlichen Unsicherheiten bestätigen die Position der LINKEN, sich freiwillig in Agro-Gentechnikfreien Regionen zusammen zu schließen. Auch aus Solidarität zu den Imkerinnen und Imkern.