alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes ist mehr als überfällig. Doch statt endlich zu definieren, was gut fachliche Praxis in der Forstwirtschaft ist, werden nur geringfügige Änderungen vorgenommen“ erklärt Alexander Süßmair anlässlich der heutigen Anhörung zum Novellierungsbedarf des Bundeswaldgesetzes im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Der bayrische Abgeordnete Alexander Süßmair (MdB) zum Bundeswaldgesetz.

Der bayrische Abgeordnete Alexander Süßmair (MdB) zum Bundeswaldgesetz.

Süßmair weiter. „Die Novelle des Bundeswaldgesetzes muss die Leitplanken für eine naturnahe Waldbewirtschaftung setzen. Wir wollen, dass z.B. auf Kahlschläge verzichtet, Wilddichten angepasst und standortgerechte Baumarten bevorzugt werden. Für DIE LINKE haben gentechnisch veränderte Bäume im Wald nichts verloren. Besonders wichtig ist daher eine klare Aussage, was unter dem Begriff ‚ordnungsgemäße Forstwirtschaft‘ zu verstehen ist. Dies wird im Gesetzentwurf des Bundesrates leider nicht geregelt. Wir unterstützen die Initiative der Länderkammer trotzdem, auch wenn sie uns nicht weit genug geht. Beispielsweise halten wir es nicht für richtig, dass sich die aktuelle Regelung für Agroforstsysteme nur auf Pflanzenanbausysteme bezieht. Wir wollen, dass auch tierhaltende Agroforstsysteme vom Waldbegriff ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus hält DIE LINKE entsprechend der aktuellen Rechtssprechung zugunsten einer naturnahen Waldbewirtschaftung die Konkretisierung der Verkehrssicherungspflicht für notwendig und sinnvoll. Das freie Betretungsrecht der Wälder muss erhalten und mit den durch Biotop- und Totholz ausgehenden ‚waldtypischen Gefahren‘ in Einklang gebracht werden.“

Den Antrag finden Sie hier.