Süßmair weiter. „Die Novelle des Bundeswaldgesetzes muss die Leitplanken für eine naturnahe Waldbewirtschaftung setzen. Wir wollen, dass z.B. auf Kahlschläge verzichtet, Wilddichten angepasst und standortgerechte Baumarten bevorzugt werden. Für DIE LINKE haben gentechnisch veränderte Bäume im Wald nichts verloren. Besonders wichtig ist daher eine klare Aussage, was unter dem Begriff ‚ordnungsgemäße Forstwirtschaft‘ zu verstehen ist. Dies wird im Gesetzentwurf des Bundesrates leider nicht geregelt. Wir unterstützen die Initiative der Länderkammer trotzdem, auch wenn sie uns nicht weit genug geht. Beispielsweise halten wir es nicht für richtig, dass sich die aktuelle Regelung für Agroforstsysteme nur auf Pflanzenanbausysteme bezieht. Wir wollen, dass auch tierhaltende Agroforstsysteme vom Waldbegriff ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus hält DIE LINKE entsprechend der aktuellen Rechtssprechung zugunsten einer naturnahen Waldbewirtschaftung die Konkretisierung der Verkehrssicherungspflicht für notwendig und sinnvoll. Das freie Betretungsrecht der Wälder muss erhalten und mit den durch Biotop- und Totholz ausgehenden ‚waldtypischen Gefahren‘ in Einklang gebracht werden.“
Den Antrag finden Sie hier.