Am 7. November 2007 stellte die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag den Antrag auf eine Finanzierung der Frauenhäuser losgelöst vom SGB II. Damit griff DIE LINKE eine Forderung der Frauenhäuser auf, die nicht mehr alle Frauen unabhängig von Einkommen und Herkunft aufnehmen können. Mit der Einführung von SGB II und SGB XII haben sich die Voraussetzungen grundlegend verändert. Statt Sozialhilfeleistungen zu beanspruchen, müssen sie heute Hartz IV beantragen. Ganze Gruppen von Frauen (Studentinnen, Schülerinnen, viele Ausländerinnen) sind davon jedoch ausgeschlossen. Jetzt einigte man sich im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Antrag der LINKEn darauf, im Oktober 2008 eine Anhörung mit Expertinnen durchzuführen.
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