Nach heftiger Kritik von allen Seiten, so wie von der LINKEN auf Bundes- und Länderebene, ist die Anweisung vom Juni 2008 zurückgezogen worden. Danach sollten Betriebe mit dem Wirtschaftsjahresende zum 30.6. 2008 die Prämienanträge aus der Antragstellung vom 15. Mai als Forderung steuerlich aktivieren. Diese Anweisung hätte für die Landwirtschaftsbetriebe zu zusätzlichen Steuerzahlungen in Höhe von ca. 250 Mio. Euro geführt und mittelfristig Kosten in Höhe von ca. 100 Mio. Euro verursacht. Diese Zahlen wurden von der Bundesregierung als Antwort auf eine Anfrage der LINKEN bekannt gegeben. Die LINKE begrüßt die Einsicht der Finanzminister. Ein Beibehalten der Anweisung hätte zu neuen, völlig unverständlichen Ungerechtigkeiten und ungerechtfertigten Belastungen geführt!
Anordnung zur Doppelbesteuerung von Betriebsprämien der Landwirtschaftsbetriebe ist von den Finanzministern von Bund und Ländern zurückgenommen worden.
19. Sep. 2008 | Aktuelles | 0 Kommentare