Während beim Neu- und Ausbau von Straßen und Schienen relativ strenge Grenzwerte zum Lärmschutz gelten, haben AnwohnerInnen an bestehenden Strecken keinen rechtlichen Anspruch auf besseren Lärmschutz. Sie werden mit freiwilligen Lärmsanierungsprogrammen abgespeist, für die schwächere Werte gelten und für die nur wenig Geld bereit steht. Gegen verpflichtende scharfe Grenzwerte auch für Bestandsstrecken werden die hohen Kosten ins Feld geführt. Diese Kosten hinterfragt die Linksfraktion mit dieser Kleinen Anfrage. Drucksache 17/8505
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