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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Im September 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Honig, welcher mit Gentech-Pollen verunreinigt ist, nur dann verkauft werden darf, wenn dieser Gentech-Pollen auch eine Lebensmittelzulassung inkl. Honig hat. Viele Gentech-Pflanzen haben das nicht, unter anderem die Gentech-Pflanze Nr. 1 in Europa: Der Gentech-Mais MON 810. Die Linksfraktion wollte in einer Kleinen Anfrage (17/8333) wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dem Urteil zieht und wann sie das Gentechnikgesetz verschärfen wird. Doch sie weicht aus, veersteckt sich hinter Brüssel oder sieht keinen Handlungsbedarf…

Anhang: 1708333.pdf

Anhang: 120131_antwbr_ka_gentechnik_imkerei_17_8333.pdf