Die Antwort der Bundesregierung ist eine Farce. Mit einem Sammelsurium von unbelegten allgemeinen Behauptungen weicht sie meinen konkreten Fragen aus, um trügerische Ruhe zu verbreiten. Aber mit diesem Kleinreden der Risiken beseitigt sie die erheblichen Zweifel an der Gefahrlosigkeit des Transportes keineswegs.
So bleibt die Frage offen, wieso es beim Befahren von Brücken mit Schwerlasttransporten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h gibt, wo doch die DBAG ihre Strecken je nach Belastbarkeit in bestimmte Streckenklassen einteilt. Welche genauen technischen Informationen zur Belastbarkeit der Eisenbahnbrücken im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ihr bei der Bewertung der sicheren Durchführung des Transports tatsächlich vorlagen, verschweigt die Bundesregierung. Hat sie dies etwas gar nicht prüfen lassen? Darüber hinaus bleibt die Frage offen, warum die Bahn den Aufwand zusätzlicher Sicherungsstützen betrieben hat, wenn es dafür doch keine technische Notwendigkeit gegeben hat, weil auf jeder Brücke doch nach Meinung der Bundesregierung eine Befahrung mit Schwerlastfahrzeugen bei einer Geschwindigkeit von 10 km/h "technisch möglich ist".
Schließlich ist es befremdlich, dass dem Eisenbahnbundesamt zwar bekannt ist, dass eine Erneuerung der Brücken geplant sei, es aber angesichts des Transports eines Reaktordruckbehälters keine Veranlassung sieht, sich genauere Informationen zu den Gründen und konkret geplanten Maßnahmen zu beschaffen.