Die Frage an die Bundesregierung im Wortlaut:
"Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Landkreisen Ombudsstellen oder ähnliche außergerichtliche Schiedsstellen zur Beilegung von Streitfällen beim SGB II zur Verfügung stehen oder standen und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erfahrungen hinsichtlich der Reduzierung von gerichtlichen Verfahren?"
Die äußerst unbefriedigende Anwort ging am 16.Juli 2012 im Büro Tackmann ein:
"Der Bundesregierung ist nicht bekannt,in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten Ombudstellen oder ähnliche Schiedsstellen zur Beilegung von Streitfällen beim SGBII zur Verfügung stehen oder standen. Nur vereinzelt hat sie Kenntnis von der Einrichtung derartiger Stellen erhalten. Generelle Schlussfolgerungen oder Rückschlüsse hinsichtlich der Reduzierung von gerichtlichen Verfahren sind daher nicht möglich."