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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Im Juli fragte sie, ob die Bundesregierung die Arbeit von SGBII-Ombudsleuten interessiert:

Die Frage an die Bundesregierung im Wortlaut:

"Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Landkreisen Ombudsstellen oder ähnliche außergerichtliche Schiedsstellen zur Beilegung von Streitfällen beim SGB II zur Verfügung stehen oder standen und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erfahrungen hinsichtlich der Reduzierung von gerichtlichen Verfahren?"

Die äußerst unbefriedigende Anwort ging am 16.Juli 2012 im Büro Tackmann ein:

"Der Bundesregierung ist nicht bekannt,in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten Ombudstellen oder ähnliche Schiedsstellen zur Beilegung von Streitfällen beim SGBII zur Verfügung stehen oder standen. Nur vereinzelt hat sie Kenntnis von der Einrichtung derartiger Stellen erhalten. Generelle Schlussfolgerungen oder Rückschlüsse hinsichtlich der Reduzierung von gerichtlichen Verfahren sind daher nicht möglich."

Anhang: ant_schra_120717_ombudsleute_sgbii.pdf