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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Der behördliche Genehmigungsvorbehalt bei nicht-landwirtschaftlichen ErwerberInnen gilt auch für juristische Personen. Die Bundesregierung weiß aber nicht, wie hoch der Anteil juristischer Personen bei den Landkäufen ist. Die Antwort im Wortlaut:

Anhang: schra_genehmigungsvorbehalt_s2.pdf

Anhang: schra_genehmigungsvorbehalt_s1.pdf