Hier das Schreiben es Bundesamts für Naturschutz.
Das Schreiben des Bundesamts für Naturschutz zu „Artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG“ – zu den Rechtsbegriffen „ernste“ und „erhebliche“ Schäden.
Das Schreiben des Bundesamts für Naturschutz zu „Artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG“ – zu den Rechtsbegriffen „ernste“ und „erhebliche“ Schäden.
Hier das Schreiben es Bundesamts für Naturschutz.