Die 1. Frage im Wortlaut:
"4)Wann regelt die Bundesregierung einen bundeseinheitlich verbindlichen Mindestabstand zwischen Siedlungen und Windkraftanlagen von 1.000 Metern und falls dies nicht geregelt werden soll, warum nicht?"
Die Antwort der Bundesregierung ging am 4. Oktober 2012 ein.
Die 2. Frage im Wortlaut:
"1. Welche Umsetzungspraxis besteht in den Ländern bezüglich der Abstände zwischen Windkraftanlagen und Siedlungsflächen?"
Die Antwort der Bundesregierung ging am 9. Oktober 2012 ein.