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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Lesen Sie hier den persönlichen Rückblick von Kirsten Tackmann auf die zurückliegende vorletzte Sitzungswoche des Deutschen Bundestages der 16. Wahlperiode.

In Sachen Bombodrom war das eine sehr ereignisreiche Woche.

Am Montag wurde die schriftliche Begründung für das erste der 3 Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. März 2009 veröffentlicht. Der Text bestätigte sehr eindeutig die Einschätzung aus der mündlichen Verhandlung, dass der damalige Verteidigungsminister der rot-grünen Bundesregierung, Struck, 2003 bei seiner Anordnung der Inbetriebnahe des Bombodroms rechtsstaatswidrig gehandelt hat. Das Privileg der Bundeswehr im Landbeschaffungsgesetz von 1958 rechtfertige heute gerade noch die Beschaffung, keinesfalls aber die Nutzung von Landeigentum ohne ausreichende Abwägung der Rechte der Menschen vor Ort. Damit könnte das Urteil, wenn es rechtskräftig wird, weit über die Angelegenheit Bombodrom hinausreichen. Es könnten nicht nur 17 Jahre Gutsherren-Arroganz der Militärs gegen eine demokratische Mehrheit in der Bombodrom-Region zu Ende sein, sondern bei allen weiteren Vorhaben. Bis zum 13. Juli kann Berufung gegen dieses Urteil eingelegt werden. Angesichts der Eindeutigkeit der Urteilsbegründung ist ein Verzicht auf die Berufung wegen Aussichtslosigkeit geboten, auch zur Schonung der klammen Staatskasse. Lässt das Verteidigungsministerium die Frist verstreichen bedeutet das aber noch keinen Verzicht auf das Bombodrom! Jederzeit könnte ein neuer Anlauf gestartet werden!

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat aber die Tür zum Frieden in der Kyritz-Ruppiner Heide einen Spalt aufgemacht. Eigentlich hatten die Petentinnen und Petenten die kritik vorgetragen, die zu den 3 OVG-Urteilen geführt hat. Deshalb hatten wir bis zum Schluss gehofft, dass der Petitionsausschuss die ihm mögliche Höchsstrafe verhängt: die Petitionen an die Regierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen. Das war auch das Votum der LINKEn und der Grünen. Die Mehrheit hat sich nur "zur Erwägung" entschließen können. Aber immerhin – wenn der Bundestag in der nächsten Sitzungswoche Anfang Juli dem wie erwartet folgt, hätte der Bundestag beschlossen, dass die Einwände aus der Region grundsätzlich berechtigt sind und die Regierung aufgefordert wird, Abhilfe zu schaffen.

Die spannende Frage ist, was dann folgt. Die einzige wirklich verlässliche Entscheidung wäre eine Bundestagsentscheidung zum Verzicht auf das Bombodrom. Ministerpräsident Platzeck hat gesagt, er würde für einen solchen Antrag die Mehrheiten suchen. Aber die SPD muss eigentlich nur einen entsprechenden Gruppenantrag einbringen. Nach dem Thema Heroin in der vergangenen Woche ist in dieser Woche beim der Patientenverfügung das zweite Mal eine Mehrheit außerhalb der Koalition zustande gekommen. Es ist also nur eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit der SPD, ob das Ende des Bombodroms kommt oder nicht.