Es ist gut, dass die neue Bundesregierung jetzt auf parlamentarische Nachfrage der LINKEN erklärt, dass der Verzicht auf die Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Luft-Boden-Schießplatz "unverändert gilt". Dass sie aber dennoch keinerlei Gelder im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2010 vorsieht für den Beginn der Sanierung des Geländes, geschweige denn für seine Vorbereitung zur zivilen Nutzung, ist aus Sicht der LINKEN inakzeptabel. Die Bundeswehr hat dieses Areal 17 Jahre durch rechtsstaatswidriges Agieren der Region entzogen. Statt seinen Eigentümerverpflichtungen nachzukommen, spielt der Bund auf Zeit und hält sich alle Optionen, einschließlich einer militärischen Nutzung, offen. Das zeigt, dass unser Kampf um eine friedliche Zukunft der Kyritz-Ruppiner Heide noch nicht zu Ende ist.
Artikel 14 Grundgesetz, nach dem Eigentum verpflichtet und zum Gemeinwohl verwendet werden muss, gilt nicht nur für private Hausbesitzer zum Beispiel. Er muss erst Recht für einen öffentlichen Eigentümer gelten, der allen Grund zur Wiedergutmachung gegen eine ganze Region hat. Daher fordere ich die Bundesregierung auf, die vor einigen Jahren kurzzeitig begonnene Beräumung des Geländes von militärischen Altlasten sofort wieder aufzunehmen und entsprechende Bundesmittel dafür zur Verfügung zu stellen. DIE LINKE wird das auch in den ab 18. Januar 2010 anstehenden Haushaltsberatungen wieder beantragen.
Die Aufnahme des Geländes in das Nationale Naturerbe, die von der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katharina Reiche (CDU), bei der Neujahrswanderung von Pro Heide in Aussicht gestellt wurde, soll nach der jetzt vorliegenden Antwort der Bundesregierung nicht einmal geprüft werden, solange nicht über eine weitere Verwendung des Geländes entschieden worden ist. Das lässt an der Ernsthaftigkeit dieser Überlegungen zweifeln.
DIE LINKE hält weiter fest an ihren Forderungen an die Bundesregierung:
1. Vorlage eines Zeitplans zum Abzug der Bundeswehr,
2. Vorlage eines ausfinanzierten Konzepts zur Beräumung des Geländes von militärischen Altlasten in Absprache der prioritären Flächen mit der Region.
3. die finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung des Geländes für eine sanfte Wiederinbesitznahme.