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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

"Die Bundesregierung muss in enger Absprache mit den Ländern die freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit aktiv unterstützen. Nur so ließen sich das von Risikoforscher/innen vorausgesagte hohe Risiko des Wiederaufflammens der Krankheit und der verheerenden ökonomischen und tierschutzrelevanten Folgen verhindern. Ihre Unkenntnis der Regelungen in den Ländern ist angesichts dieses hohen Risikos unverantwortlich." kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die heutige Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage zur Blauzungenkrankheit 1/99.

Tackmann weiter:

"DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, die Bundesländer aktiv in ihren Flankierungsbemühungen bei der freiwilligen Impfung zu unterstützen. Die unterschiedlichen Vorgehensweisen in den einzelnen Bundesländern verlangen nach einem bundesweit aktiven Engagement der Bundesregierung, denn das Infektionsrisiko wird sich nicht an die Grenzen der Bundesländer halten. Die Betriebe können andererseits die Risikovorsorge nicht allein tragen, schon gar nicht in der aktuellen wirtschaftlichen Situation. Die Unterstützung vom Länderhaushalt oder der wirtschaftlichen Erwägung in Tierseuchenkassen abhängig zu machen wird gerade einer Tierseuche nicht gerecht, die durch Mücken übertragen wird und gegen die sich die Betriebe ohne Impfung nur schwer schützen können.

Die Blauzungenkrankheit ist nach wie vor eine ernsthafte Bedrohung für Schaf-, Ziegen- und Rinderbetriebe. Die flächendeckende Impfung in den Jahren 2008 und 2009 hat trotzt aller Kritik für eine Reduzierung der Krankheitsausbrüche auf nahe Null gesorgt. Seit Anfang Januar ist die Impfpflicht aufgehoben, so dass im Jahr 2010 wieder mit Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit gerechnet werden muss."

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.