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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

"Die Bundesregierung hält rechtzeitige Anbau-Regeln zur Vermeidung der unkontrollierten Verbreitung der gentechnisch veränderten Amflora-Kartoffel für nicht nötig. Ich fordere Ministerin Aigner auf, unverzüglich die gesetzlich vorgesehenen pflanzenartspezifischen Anbauvorgaben zu erlassen, um die Gen-Knolle von anderen Kartoffeln fern zu halten", kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Frage zum Erlass pflanzenartspezifischer Vorgaben zur guten fachlichen Praxis gemäß der Gentechnikpflanzenerzeugungsverordnung.

Tackmann weiter:

"Es wirft ein bizarres Licht auf die Koalition, wenn die Zulassung der BASF-Kartoffel Amflora im Koalitionsvertrag festgeschriebenes Ziel ist, nun aber die nötigen Regelungen zur Koexistenz, also zum Schutz des konventionellen Anbaus, nicht rechtzeitig fertig werden. Die Bundesregierung hat mir in der gestrigen Fragestunde mitgeteilt, dass keine Änderungen bis zum Beginn des diesjährigen Anbaus der Gen-Knolle erlassen werden. Ein Entwurf zur Koexistenzregelung sei lediglich in Vorbereitung. Damit macht sich die Bundesregierung zum Erfüllungsgehilfen für Gentech-Produkte und vernachlässigt in diesem Eifer sogar die Umsetzung der eigenen gesetzlichen Vorgaben. Das ist nicht akzeptabel, denn damit erhöht sich die Gefahr für den konventionellen Anbau!

Für DIE LINKE ist die so genannte Koexistenz ein Märchen. Die notwendigen Maßnahmen, um gentechnisch veränderte Pflanzen vollständig von normalen Pflanzen zu trennen, sind unsicher oder extrem teuer. Ausgerechnet für gentechnikfrei wirtschafte Bäuerinnen und Bauern erhöhen sich zum Schutz gegen die Verunreinigung durch Agro-Gentechnik die Kosten für Abstände, Kontrollen, Lagerung und Transporte. Die pflanzenartspezifischen Vorgaben zur guten fachlichen Praxis, die es bereits für den Genmais MON 810 gibt und nun auch für die Kartoffel zu definieren wären, müssten das Risiko wenigstens verringern. Diese Vorgaben sichern zwar keine wirkliche Koexistenz, wären aber besser, als nichts zu regeln."

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.