alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

"Die Bundesregierung geht nur halbherzig gegen den Handel mit illegalem Holz vor. Sie setzt sich für eine nach Meinung vieler Umweltverbände zu stark verwässerte EU-Verordnung ein. Ich fordere Ministerin Aigner auf, dem EU-Handel mit Raubbau-Holz einen wirksamen Riegel vorzuschieben" kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen von vier linken Bundestagsabgeordneten.

Gemeinsam mit ihren Fraktionskolleg/innen Annette Groth, Eva-Bulling-Schröter und Thomas Nord hatte die agrarpolitische Sprecherin der LINKEN Ende April insgesamt zwölf Fragen zur "EU-Verordnung über die Verpflichtung von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen" eingereicht. In dieser Verordnung, deren Entwurf auf EU-Ebene aktuell debattiert wird, soll der Handel, die Kontrolle und die Definition illegalen Holzes und recycelter Produkte vor allem aus Nicht-EU-Ländern geregelt werden.

Tackmann weiter:

"Die Bundesregierung will nicht alle Wirtschaftsteilnehmer entlang der kompletten Wertschöpfungskette in die Kontrollen einbeziehen, sondern lediglich die so genannten Erstinverkehrbringer. Das wäre so, als würde man zwar den Ladendieb suchen, Hehler und Schwarzmarkt aber außen vor lassen. Die Bundesregierung will also Schlupflöcher bewusst offen halten obwohl sie bekennt, dass eine 100%ige Sicherheit kaum erreichbar ist, wie sie meiner Kollegin Eva Bulling-Schröter antwortet. Lediglich Bürokratiekosten sollen gering gehalten werden, deren Höhe die Bundesregierung jedoch nicht beziffern kann.

Bei der Definition des legalen Holzes, das gemäß der Verordnung vermarktet werden darf, möchte die Bundesregierung arbeitsrechtliche Fragen nicht einbeziehen, weil dies nicht WTO-konform sei. Bei privaten Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und beispielsweise Kenia oder Ghana scheint das jedoch zu gehen. Auch Umweltschutzaspekte könnten nach dem Welthandelsrecht nicht berücksichtigt werden, wie die Bundesregierung in der Antwort auf meine Anfrage betont. Hier zeigt sich ganz klar: Wir brauchen dringend ökologische und soziale Handelsregeln in der WTO, damit nicht alles dem neoliberalen Irrsinn des Weltmarktes geopfert werden kann.

Für die nachhaltig wirtschaftende Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland und Europa ist von hoher Bedeutung, dass konsequent gegen Holz aus Raubbau vorgegangen wird. Dieses Holz gefährdet wichtige Naturschutzprojekte in den Staaten des Südens, fördert illegale Aktivitäten und Strukturen und drückt die Preise für nachhaltig hergestellte Produkte.

Statt weiter Wasser in den Wein zu gießen, muss sich die Bundesregierung dringend für eine wirksame und strenge EU-Verordnung einsetzen."

Die Antworten der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen von Thomas Nord, Annette Groth, Eva Bulling-Schröter und Kirsten Tackmann finden Sie hier.