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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur Vorgehensweise des Landes Brandenburg bei der Klärung von Erbansprüchen von Bodenreformgrundstücken und zum Urteil des Bundesgerichtshofes (BT-Drs. 16/8317) erklärt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion:

Die Bundesregierung räumt ein, dass das Bundesministerium der Justiz bereits im Juli 2000, also Monate vor einsetzen der Verjährungsfrist am 2. Oktober 2000, auf die jetzt vom Bundesgerichtshof als "sittenwidrig" und "eines Rechtsstaats unwürdig" bewertete Praxis der Brandenburger Landesregierung im Umgang mit Erbansprüchen auf Bodenreformgrundstücke aufmerksam gemacht wurde. Und sie wusste nach einer eigenen Nachfrage dort auch, dass sich das Brandenburger Justizministerium gegen dieses Vorgehen ausgesprochen hatte. Trotzdem hat die Bundesregierung offensichtlich nichts dagegen unternommen. Sie erklärt sich schlicht für nicht zuständig für die Kontrolle, "in welcher Weise die Bundesländer privatrechtliche Ansprüche geltend machen und ggf. durchsetzen". Selbst auf die Frage, ob es eine vergleichbare rechtsstaatswidrige Praxis auch in anderen Bundesländern gab, erklärt sich die Bundesregierung für nicht zuständig.

Juristisch mag das so sein. Aber die LINKE fordert die Übernahme der politischen Mitverantwortung für den Brandenburger Skandal. Es geht hier schließlich nicht um eine strittige Auslegung eines Bundesgesetzes, sondern um die Frage, ob der Willen des Gesetzgebers rechtsstaatlich umgesetzt wird oder nicht.

Die Bundesregierung ist auch deshalb in der politischen Mitverantwortung, weil sie gemäß Artikel 233 § 16 Abs 1 Satz 3 EGBGB Nutznießerin dieses rechtsstaatswidrigen Vorgehens in Brandenburg gewesen wäre – das sittenwidrig angeeignete Vermögen wäre demnach zwischen Bund und Ländern verteilt worden. Hat die Bundesregierung deshalb nicht so genau hingesehen?

Anhang: klanf_die_linke_16_8317_bodenreform_brandenburg_27.2.08_antwort.pdf