"Die Bundesregierung redet sich die Situation von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern schön und ignoriert gravierende soziale und regionale Unterschiede beim Zugang zu Schutzeinrichtungen. Aus Sicht der LINKEN stellen diese Unterschiede jedoch eine erhebliche Beeinträchtigung des bundesstaatlichen Sozialgefüges dar. Damit steht der Bund ganz klar in der Pflicht zu Handeln." erklärt Dr. Kirsten Tackmann, frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE zu den Antworten der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage.
"Die Bundesregierung muss endlich ihre Verantwortung in Sachen Frauenhäuser und Schutzeinrichtungen wahrnehmen. Wir fordern, dass einheitliche finanzielle und rechtliche Regelungen auf den Weg gebracht werden. Alle betroffenen Frauen müssen unabhängig von Herkunft, Einkommen und Aufenthaltsstatus Schutz vor Gewalt finden können. Nicht nur DIE LINKE hat das mehr als einmal gefordert, sondern auch der CEDAW-Ausschuss in Genf hat aktuell die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert."
In der Anhörung im Deutschen Bundestag wurden die bundesweit bestehenden Unterschiede und Defizite benannt: der Schlüssel für einen Frauenhausplatz pro Einwohnerin und Einwohner liegt je nach Region zwischen 1:17.100 und 1:6.200. Die bereitgestellten finanziellen Mittel für einen solchen Platz liegen zwischen 800€ und 12.000€. Der Anteil an Eigenmitteln, mit denen sich die Frauenhäuser und Schutzwohnungen an ihrer Finanzierung beteiligen müssen, schwankt zwischen 3% und 70%. Ca. 38 % ortsfremder Frauen fanden keine Aufnahme. Nur etwa 10% der Einrichtungen sind barrierefrei.
Dr. Kirsten Tackmann weiter: "Es ist inakzeptabel, dass die Bundesregierung auch nach der Anhörung im Bundestag weiter behauptet, die Unterschiede in den Finanzierungsstrukturen für die Frauenhäuser und Schutzwohnungen würden das bundesstaatliche Sozialgefüge weder beeinträchtigen noch wäre eine solche Entwicklung erkennbar." "Wann soll ein solches Ungleichgewicht denn bestehen wenn nicht in dem Fall, dass es vom Wohnort oder vom sozialen Status abhängt, ob Zuflucht vor Gewalt erreichbar ist oder nicht?", kommentierte Kirsten Tackmann die Antwort der Regierung.
Zudem ist es inakzeptabel, wenn die Bundesregierung antwortet, es wäre "…davon auszugehen, dass betroffene Frauen mit leichteren (körperlichen oder geistigen) Behinderungen über die vorhandenen als barrierefrei benannten Einrichtungen hinaus in der Praxis soweit wie möglich in allen Frauenhäusern aufgenommen und entsprechende Hilfen organisiert werden.". Sie verschweigt damit, dass Frauenhausmitarbeiterinnen oft bis an oder über ihre Grenzen hinweg gehen müssen, um allen hilfesuchenden Frauen Zuflucht gewähren zu können."
Tackmann: "Damit gibt es kein Recht auf Zuflucht sondern höchstens die Hoffnung. Das muss sich ändern."Opfer von häuslicher Gewalt brauchen das Recht auf Zuflucht in bundeseinheitlich und bedarfsgerecht finanzierte Einrichtungen, Sie dürfen nicht auf (zum Glück existierende) behördliche Kulanz oder mutige, zivilcouragierte MitarbeiterInnen angewiesen sein."
Anhang: antwort_1612045.pdf