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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes ist mehr als überfällig. Seit Jahren wird auf akuten Änderungsbedarf hingewiesen. DIE LINKE macht in ihrem Antrag Vorschläge, wie eine naturnahe Waldbewirtschaftung befördert werden kann.“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Einbringung des Antrages 17/1743 „Bundeswaldgesetz ändern – Naturnahe Waldbewirtschaftung fördern“ der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Die forstpolitische Sprecherin weiter.

„Besonders wichtig ist eine klare Aussage, was unter dem Begriff „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ zu verstehen ist. Die Novelle des Bundeswaldgesetzes muss die Leitplanken für eine naturnahe Waldbewirtschaftung setzen. Wir wollen, dass z.B. auf Kahlschläge verzichtet, Wilddichten angepasst und standortgerechte Baumarten bevorzugt werden. Für DIE LINKE haben gentechnisch veränderte Bäume im Wald nichts verloren.

Neben diesem strittigen Punkt, greift der Antrag der LINKEN auch drei Forderungen auf, die alle Fraktionen wollen. Die Agroforstwirtschaft soll vom Begriff Wald ausgenommen werden. Die Verkehrssicherungspflicht soll der Rechtsprechung angepasst werden. Kleinprivatwaldbesitzerinnen und –besitzer müssen besser unterstützt werden. Dies wird auch vom Bundesrat gefordert. Daher werden wir den Gesetzentwurf der Länderkammer unterstützen. Da wir es nicht für richtig halten, dass sich die aktuelle Regelung für Agroforstsysteme nur auf Pflanzenanbausysteme bezieht, werden wir die Ergänzung um Tierhaltungssysteme vorschlagen.“

Den Antrag finden Sie hier