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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Die Novelle des Bundeswaldgesetzes im Sommer 2010 haben wir unterstützt. Es gab damals Kritik zu negativen Wirkungen, z. B. zur möglichen Gefährdung der Bayrischen Schutzwälder oder zur Umwandlung von Dauergrünland in Kurzumtriebsplantagen. Daher will die Linksfraktion nun wissen, was sich seit der Novellierung in der Realität verändert hat,“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Einbringung der Kleinen Anfrage „Ein Jahr nach der Novellierung des Bundeswaldgesetzes“. (Bundestagsdrucksache 17/6892)

©Günter Havlena www.pixelio.de

©Günter Havlena www.pixelio.de

Tackmann weiter:

„Auch wenn wir eine Große Novelle unter Einbezug sozialer und ökologischer Mindeststandards der Waldbewirtschaftung gefordert hatten, war die Kleine Novelle aus Sicht der LINKEN ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade deshalb nehmen wir die damals geäußerte Kritik ernst und zum Anlass, ein Jahr nach der Novelle eine erste Zwischenbilanz der Bundesregierung zu erfragen.

Die Kleine Novelle des Bundeswaldgesetzes erleichterte die Anlage von Agroforstsystemen. Die Regelungen zur Verkehrssicherungspflicht wurden der aktuellen Rechtsprechung angepasst und Neuregelungen zur Unterstützung der Nutzung des Kleinprivatwaldes getroffen.“

Anhang: 110901_ka_linke_1jahr_bwaldg_1706892.pdf