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Am gestrigen Donnerstag stand zu später Stunde die Novelle des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) auf der Tagesordnung

Dieses Gesetz legt den Rahmen forstwirtschaftlichen Handelns in Deutschland fest und wird durch Landesgesetze konkretisiert. Für DIE LINKE sprach mein bayrischer Kollege Alexander Süßmair.

Das BWaldG stammt aus dem Jahr 1975. Seitdem hat sich die Waldpolitik national und international enorm gewandelt. Die Anforderungen an den Wald und die Forstwirtschaft, einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Biodiversität, zur Rohstoffversorgung, zum Wasserschutz und zur Umweltbildung zu leisten, sind stetig gewachsen. Daher fordert DIE LINKE bereits seit Jahren, das BWaldG zu aktualisieren.

DIE LINKE steht für eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Dazu gehört für uns ein Festschreiben von klar definierten forstlichen Mindeststandards, die im Gesetz als „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ definiert werden müssen, sollen sie Wirksamkeit entfalten. Eine größere Naturnähe kann beispielsweise durch die Wahl standortgerechter einheimischer Baumarten, kahlschlagsfreies Wirtschaften, waldverträgliche Wilddichten und Verzicht auf gentechnisch verändertes Pflanz- und Saatgut erreicht werden. Darüber hinaus sind soziale und Qualifizierungsstandards für die Erholungs- und Bildungsfunktion des Waldes, sowie für die in der Forstwirtschaft Beschäftigten zu entwickeln. Alle Aufgaben müssen nach unserer Überzeugung durch qualifiziertes forstliches Personal abgesichert werden.

Über diese Mindeststandards streiten sich die Fraktionen bereits seit Jahren. Für SPD und Grüne war das ein Grund, die aktuelle Gesetzesnovelle komplett abzulehnen. Wir als LINKE halten das für eine unnötige Totalverweigerung, denn der Gesetzentwurf enthält viele Forderungen, die in unserem Antrag 17/1743 „Bundeswaldgesetz ändern – Naturnahe Waldbewirtschaftung fördern“ aufgelistet sind: Erleichterungen bei der Verkehrssicherungspflicht, Neudefinition des Waldbegriffes zur Unterstützung der Agroforstwirtschaft und die Aufgabenerweiterung der forstwirtschaftlichen Vereinigungen. Deshalb ist das neue BWaldG ein erster, wenn auch kleiner Schritt in die richtige Richtung. Für die nächsten werden wir weiter kämpfen.