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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Ich freue mich, dass schon ein Jahr nach der Änderung des Bundeswaldgesetzes 1000 Hektar mehr Kurzumtriebsplantagen entstanden sind“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion („Ein Jahr nach Novellierung des Bundeswaldgesetzes“, Bundestagsdrucksache 17/6892). Eine Kurzumtriebsplantage ist ein Acker, auf dem schnellwachsende Bäume und Sträucher zur Energiegewinnung angebaut werden. Ein sogenannter Energieholzacker.

©Günter Havlena www.pixelio.de

©Günter Havlena www.pixelio.de

Tackmann weiter:

„Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass die Kleine Novelle des Bundeswaldgesetzes richtig war. Sie zielte darauf ab, den Anbau von Energieholz zu erleichtern. Dies ist gelungen. 1000 Hektar Kurzumtriebsplantagen – das sind 20 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Linksfraktion hatte der Novelle auch mit diesem Ziel zugestimmt. Im Gegensatz zu SPD und Grüne, die eine Gefährdung der bayerischen Schutzwälder befürchteten. Das hat sich nicht bewahrheitet.

Wie sich das neue Bundeswaldgesetz auf andere Agroforstsysteme, die Verkehrssicherungspflicht oder die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse auswirkt, konnte die Bundesregierung noch nicht sagen. Wir werden sie in einem Jahr erneut befragen.“

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie unter: www.kirsten-tackmann.de/show/4534964.html

Anhang: 110916_antwbr_ka_1_jahr_bwaldg.pdf