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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Es muss der EU im Sinne des Vorsorgeprinzips ein hohes Anliegen sein, die Transparenz bei der Zulassung von Wirkstoffen zu verbessern. Die Handelsinteressen dürfen hier nicht Umwelt- und Verbraucherschutzsorgen übergeordnet sein“, so die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE Dr. Kirsten Tackmann zur Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage, wie sich das Urteil des […]

„Es muss der EU im Sinne des Vorsorgeprinzips ein hohes Anliegen sein, die Transparenz bei der Zulassung von Wirkstoffen zu verbessern. Die Handelsinteressen dürfen hier nicht Umwelt- und Verbraucherschutzsorgen übergeordnet sein“, so die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE Dr. Kirsten Tackmann zur Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage, wie sich das Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Transparenz von schädlichen Umwelteinträgen mit dem CETA-Abkommen vereinbaren lässt.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

Der Europäische Gerichtshof hat Ende November 2016 ein ermutigendes Urteil im Kampf um mehr Transparenz bei der EU-Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und ihren Wirkstoffen verkündet. Auf Antrag können Personen nun „Informationen über Emissionen in die Umwelt“, also z.B. über die Zusammensetzung und Freisetzung eines Pestizids erhalten. Damit wurde die überstarke Gewichtung des Betriebsgeheimnisses der antragstellenden Pflanzenschutzmittelhersteller gegenüber der wissenschaftlichen Überprüfbarkeit der Untersuchungen zumindest einen ein wenig relativiert.

Auf unsere schriftliche Frage vom Dezember 2016 konnte die Bundesregierung allerdings noch nicht beantworten, wie sich der im Freihandelsabkommen mit Kanada festgehaltene Punkt zum Datenschutz bei Pflanzenschutzmitteln auf die Umsetzung des EuGH-Urteils auswirken wird.

DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass dieser kleine Schritt vorwärts durch den EuGH nach Inkrafttreten von CETA nicht wieder zwei Schritte zurückgedreht wird. Vielmehr sollte das Urteil Anlass sein, das Zulassungsverfahren insgesamt grundsätzlich zu überarbeiten und an moderne Anforderungen an öffentliche Informationsrechte anzupassen.“