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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Das Bundeswaldgesetz stammt aus dem Jahr 1974. Eine Überarbeitung ist überfällig. Vor Allem die Belange einer naturnäheren Waldbewirtschaftung müssen festgeschrieben werden. Dazu ist die so genannte "gute fachliche Praxis" präziser in diesem Sinne zu formulieren. Des Weiteren ist eine Neudefinition des Waldbegriffes nötig, um die Anlage und Nutzung von Agroforstflächen zu unterstützen. DIE LINKE hat in ihrem Antrag (16/9075) dazu Vorschläge gemacht.

Rede zum Antrag "Das Bundeswaldgesetz novellieren und ökologische Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung einführen" der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, DS 16/9450; die Rede wurde zu Protokoll gegeben

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste, Seit Beginn der 16. Wahlperiode wird immer wieder eine Überarbeitung des Bundeswaldgesetzes angekündigt. Es stammt aus dem Jahr 1974 und eine Novellierung ist überfällig. Schon rot-grün hatte sie im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Aber über einen Entwurf sind auch sie nicht hinaus gekommen. Unterdessen hat sich weiterer Änderungs- und Konkretisierungsbedarf ergeben, der nun dringend eingearbeitet werden muss. DIE LINKE fordert endlich Taten statt folgenlose Ankündigungen. Wir sehen vor allem in drei Aspekten Änderungsbedarf. Erstens ist eine Neudefinition des Waldbegriffes dringend nötig. Dazu brauchen wir im §2 BWaldG eine Regelung, die die Anlage und Nutzung von Agroforstflächen unterstützt und nicht verhindert. Zweitens brauchen wir eine konkretere Festlegung, was unter der "guten fachlichen Praxis" in der Fortwirtschaft zu verstehen ist. Und drittens werden dringend Regelungen benötigt, die in den Kleinprivatwäldern die Mobilisierung der Holzreserven bzw. den Waldumbau hin zu naturnahen Mischwäldern besser unterstützen. Aber selbst bei diesen Minimalforderungen blockiert sich die Koalition – wie bei so vielen politischen Erfordernissen gegenseitig. Auf eine mündliche Frage, wann denn mit einem Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes zu rechnen sei, antwortetet mir die parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen im Januar 2008, "mit der Zuleitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage an den Deutschen Bundestag ist für das erste Halbjahr 2008 zu rechnen". Gut, bis zum Ende des ersten Halbjahres haben sie ja noch elf Tage Zeit! Ich bin sehr gespannt, ob sie bis dahin doch noch schaffen, wovon sie schon seit zwei Jahren reden. Natürlich ist der Wald kein Ökosystem, das kurzfristig reagiert. Da gibt es erstaunliche Parallelen zum Agieren der Regierung. Aber gerade weil dieses System träge, also zeitverzögert, reagiert, ist richtiges Handeln zum richtigen Zeitpunkt umso notwendiger. Und da sind wir aus dem Zeitfenster schon fast raus. Hinsichtlich des Handlungsbedarfs ist sich die Opposition dieses Mal einig: nach LINKEN und FDP haben nun mit den Grünen alle drei Oppositionsfraktionen ihre Forderungen auf den Tisch des Hohen Hauses gelegt. DIE LINKE hat in ihrem Antrag (16/9075) gefordert, die Bedingungen für eine naturnahe Waldbewirtschaftung zu definieren. Die Grünen greifen dieses Thema auf, was wir natürlich begrüßen. Ziel muss es sein, die bestehenden Waldfunktionen (Nutzen, Schützen und Erholen) zu stärken und gleichzeitig mit wichtigen neuen Herausforderungen wie Naturschutz, Klimawandel, Artenvielfalt und Umweltbildung zu verknüpfen. Das geht nicht in standortfremden Monokulturen, sondern in naturnahen Mischwäldern mit zum Standort passenden Arten – was für uns sowohl aus ökologischem als auch aus ökonomischem Blickwinkel zu definieren ist. Standortheimische Arten haben dabei für uns einen Vorrang. Wir wenden uns aber gegen eine Instrumentalisierung dieser Diskussion, die darauf hinausläuft, dass sich Regionen forstwirtschaftlich abschotten. Deutschland hat dabei eine besondere Verantwortung für die Buchenwälder. Zwar würde die Buche ohne forstwirtschaftliche Eingriffe in Ganz Mitteleuropa vorkommen, aber ausgedehnte Buchenwälder sind heute selten geworden. Daher gilt es besonders im Herzen des natürlichen Verbreitungsgebietes – und das ist Deutschland – Buchenwälder wieder emporwachsen zu lassen und nachhaltig zu nutzen. Für DIE LINKE hat bei der Überarbeitung des Gesetzes der dauerhafte Erhalt des Ökosystems Wald Vorrang. Weil das im Interesse der gesamten Gesellschaft ist und weil nur das auch die Option der Nutzung der natürlichen Ressource Holz sichert. Und das ist sowohl sozial als auch ökonomisch sinnvoll und daher von großer Bedeutung. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die gesetzlichen Regelungen an folgende Kriterien zu binden: Gebraucht wird eine Orientierung am Dauerwaldprinzip und am Mischwaldprinzip. Damit werden dauerhafte Kahlschläge ausgeschlossen und standortheimische Bestände bevorzugt. Die Naturverjüngung muss gegenüber waldbaulichen Maßnahmen Vorrang haben. Dazu ist es aber auch notwendig, die Wilddichten anzupassen. Ggf. muss das Bundesjagdgesetz überarbeitet werden. Die forsttechnischen Arbeitsschritte müssen sich an der Reduzierung des Einsatzes von Chemie, einer Boden schonenden Bearbeitung sowie der Gentechnikfreiheit im Wald orientieren. Um kein Missverständnis hervorzurufen: Die angeführten Kriterien schließen die Bewirtschaftung der Wälder nicht aus. Im Gegenteil. DIE LINKE bekennt sich ganz klar zu einer nachhaltigen Nutzung durch die einheimische Forstwirtschaft. Sie sichert Leben und Arbeit in den ländlichen Regionen, versorgt uns mit hochwertigem Holz zur stofflichen Nutzung und bietet damit eine sinnvolle Alternative zu Holzimporten aus Raubbau. Selbst die energetische Nutzung des Holzes ist angesichts der dramatischen gestiegenen Energiepreise für viele wieder eine sinnvolle Alternative geworden. Aber der Wald kann seine vielen Funktionen nur erfüllen, wenn er nachhaltig genutzt wird. Noch viel mehr als in der Landwirtschaft muss in der Forstwirtschaft langfristig gedacht werden, denn das Handeln unserer Generation im Wald bestimmt über die Bedingungen für die nächste Generation Forstleute. Wir benötigen für die Überarbeitung des Bundeswaldgesetzes einen breiten gesellschaftlichen Dialog, auch über die Leistungen, die wir vom Wald und vom Förster – oder der Försterin – erwarten. Dieser Dialog sollte nicht nur im Ausschuss, sondern auch in einer öffentlichen Anhörung stattfinden. DIE LINKE sieht sich in der Verantwortung die naturorientierte Waldwirtschaft durch die Novellierung des Bundeswaldgesetzes zu stärken. Die "Gute Forstfachliche Praxis" muss so definiert werden, dass sie den Herausforderungen der Zukunft gerecht wird. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.