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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Das Bundeswaldgesetz muss überarbeitet werden. DIE LINKE fordert den Begriff "Agroforstwirtschaft" klar vom Begriff "Wald" abzugrenzen. Sonst werden Agroforstsysteme behindert. Dringend ist eine Neudefinition der "ordnungsgemäßen Forstwirtschaft" nötig. Nur so kann mehr Naturnähe im Wald erreicht werden. Im Kleinprivatwald liegt noch viel Potential, daher sind die Zusammenschlüsse der KleinprivatwaldbesitzerInnen gezielt zu stärken. Alle drei Forderungen finden sich in unserem Antrag.

Rede zu Protokoll zu den Anträgen der Fraktionen von FDP "Effiziente und ökologische Energie- und Wertholzproduktion in Agroforstsystemen ermöglichen", DS 16/8409, und der LINKEN "Bundeswaldgesetz ändern – Agroforstsysteme ermöglichen …", DS 16/9075

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste,

heute haben wir ein seltenes Ereignis: sowohl der Antrag der FDP und als auch der Antrag der LINKEn fordert dasselbe: die Unterstützung von Agroforstsystemen. In diesen Anbausystemen wird dieselben Fläche gleichzeitig land- und forstwirtschaftlich genutzt. Auf der Ausschussreise vergangene Woche nach Frankreich und England wurde klar: fraktionsübergreifend sehen wir in Agroforstsystemen eine Chance. Dort haben wir viele Kombinationsmöglichkeiten gesehen: Weizen mit Walnuss, Pappeln mit Raps, Speierling mit Wein.

Diese Kombination von Ackerkultur und Baumnutzung bietet viele Vorteile: 1. das Einkommen der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird erhöht. Zum Beispiel durch die zusätzliche Produktion von Holz zur energetischen oder stofflichen Nutzung. 2. Es wird gleichzeitig ein Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels wie auch zur Anpassung an seine Auswirkungen geleistet. 3. Durch Agroforstsysteme werden die Ackerkulturen wieder vielfältiger. 4. Agroforstsysteme sorgen für eine größere Vielfalt im Landschaftsbild – gerade in touristisch genutzten Regionen ist dieser Effekt nicht zu unterschätzen! 5. Agroforstsysteme können zu einer ökologischen Aufwertung des Ackers beitragen: durch größere Artenvielfalt und durch weniger Pflanzenschutz- und Düngemittel.

Bei so vielen Vorteilen drängt sich natürlich die Frage auf: Warum wird das dann nicht längst genutzt?

Erstes Problem: Land- und Forstwirtschaft sind in Europa seit 200 Jahren getrennte Welten. Diese Trennung gedanklich zu überwinden ist offensichtlich nicht einfach und braucht Zeit. In England gibt es trotzdem 20 Jahre, in Frankreich immerhin 15 Jahre Erfahrungen durch sehr engagierte Forschungsprojekte. Diese Erfahrungen zeigen aber auch Problem Nummer 2: es fehlt an Forschung. Diese Systeme müssen optimiert werden, damit sie wirtschaftlich und ökologisch funktionieren. Schattenwurf, Mikroklima, Wasserbedarf und Vermarktungsmöglichkeiten müssen zusammenpassen, speziell angepasste Sorten sind nötig. Insgesamt muss das Konzept zur Region und zum Standort passen! Es reicht eben nicht, irgendwelche Bäume in den Acker zu pflanzen.

Wir brauchten deshalb: 1. deutlich mehr Geld für die Agrarforschung, um diese Wissenslücken zu schließen. Es wäre für die Zukunft sehr gut angelegtes Geld mit großer sozialer und ökologischer Dividende!

Wir brauchen 2. eine Änderung des Bundeswaldgesetzes. Agroforstsysteme sind nach der derzeit gültigen Definition Wälder. Die Nutzung wäre also erheblich eingeschränkt.

Die Bundesregierung kündigt schon lange an, in der neuen Wald-Begriffsdefinition Agroforstsysteme klar auszuschließen.

Unser Antrag fordert jetzt zum Handeln auf. Die landwirtschaftlichen Betriebe brauchen endlich einen rechtlich abgesicherten Zugang zu dieser Nutzungsalternative.

Dazu gehört auch die längst überfällige Neudefinition der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft im Sinne der Regelungen zur naturnahen Waldbewirtschaftung im Bundesnaturschutzgesetz.

Dazu gehört für DIE LINKE: • Verzicht auf gentechnisch veränderte Bäume • größere Naturnähe, vor allem durch einheimische, standortbevorzugte Baumarten • kahlschlagfreies Wirtschaften • abwechslungsreiche Waldrandgestaltung • Reduzierung der Bodenbearbeitung und Bodenverdichtung, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und die Begrenzung der Wilddichte.

Und wir fordern 3. bessere gesetzliche Regelungen für Kleinprivatwaldbesitzerinnen und -besitzer. Lassen sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Themen diskutieren und Lösungen finden. Im Interesse des ländlichen Raums.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.