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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht ab dem 01.01.2013 die Erhebung von GEZ-Gebühren nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt vor. Für viele KleingärtnerInnen bringt der 15. RÄndStV Verschlechterungen mit sich, da § 3 Abs.1 Satz 3 Gartenlauben ab einer Größe von 24 qm als Haushalt kategorisiert und daher doppelte Gebühren verlangt. Aufgrund von DDR-Regelungen, die den Bau von Lauben bis 40 qm als zulässig ansahen, sind vor allem viele der 500.000 ostdeutschen Kleingärtner betroffen.

Anhang: 111214_antwbr_gezgebuehrenkleingaerten.pdf