alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

"Entgeltdiskriminierung von Frauen ist bittere Realität, auch in der Bundesrepublik. Darin herrscht inzwischen überfraktionell Einigkeit. Doch an den Taten muss Politik gemessen werde. Denn noch immer fehlen wirksame gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Wer die Forderung nach Entgeltgleichheit ernst meint, muss das ändern", erklärt Kirsten Tackmann, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE anlässlich des Equal Pay Day am 20. März zu dem die Fraktion heute einen Antrag zur Abstimmung im Deutschen Bundestag mit konkreten Maßnahmen zur Beendigung dieses Unrechts eingebracht hat.

"Unter Rot- Grün wurden Arbeitsmarktreformen durchgeführt, mit der sich die ungleiche Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben sowie die Lohndiskriminierung weiter verschärft haben. Bei der Gleichstellung in der Privatwirtschaft hat sich auch die aktuelle Koalition aus der Verantwortung gestohlen.Es blieb bei freiwilligen Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft. Die SPD hat ihre Handlungsfähigkeit gegen vage und unverbindliche Empfehlungen eingetauscht und muss sich nun nicht wundern, wenn die CDU das Thema als Wahlkampfschlager entdeckt.

Aber unverbindliche Verabredungen reichen nachweisbar nicht aus, um Entgeltgleichheit wirksam durchzusetzen. Deshalb fordert DIE LINKE pro aktive gesetzliche Maßnahmen, also ein geschlechtergerechtes Tarifrecht und Entlohnungssystem, 50 Prozent Quotierung in allen Entlohnungs- und Hierarchiestufen, ein Verbandsklagerecht und einen gesetzlichen Mindestlohn. Zur Bekämpfung der millionenfachen Diskriminierung von Frauen gehört für DIE LINKE auch die Forderung nach einem Steuerrecht ohne geschlechterspezifisch diskriminierende Wirkung. Das Ehegattensplitting gehörtabgeschafft.

Der Anspruch auf Gleichbehandlung der Geschlechter ist grundgesetzlich verankert. Es geht nicht um "Sonderrechte für Frauen", sondern um Durchsetzung des Grundgesetzes nach Geist und Buchstaben. Gleichstellung ist keine Privatangelegenheit.

Frauen fordern völlig zu Recht, dass Gleichstellung wirksam lebbar wird und nicht nur eine unverbindliche Forderung in Wahlkampfzeiten bleibt."