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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Der Gesetzentwurf ändert das SchuldRAnpG im Hinblick auf die Entschädigungsleistung bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses und beseitigt – außer in Härtefällen – die Pflicht zur Tragung der Abbruchkosten durch die Nutzer. Weiterhin werden Formalien für die Anpassung des Nutzungsentgelts eingeführt. Im Kern erhebt DIE LINKE diese Forderungen seit 1994.

Anhang: gesetzentwurf.pdf