Anhang: gesetzentwurf.pdf
Der Gesetzentwurf ändert das SchuldRAnpG im Hinblick auf die Entschädigungsleistung bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses und beseitigt – außer in Härtefällen – die Pflicht zur Tragung der Abbruchkosten durch die Nutzer. Weiterhin werden Formalien für die Anpassung des Nutzungsentgelts eingeführt. Im Kern erhebt DIE LINKE diese Forderungen seit 1994.