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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist nicht das richtige Signal: Die Transparenz der Fördermittelvergabe als wichtiges gesellschaftliches Anliegen darf nicht aufgegeben werden“, kommentiert Kirsten Tackmann das Urteil des EuGH, Az:C-92/09, das die personenbezogene Veröffentlichung der EU-Agrarbeihilfe für teilweise unzulässig erklärt. Die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE fährt fort:

Die Transparenz der Zahlungsempfänger stellt eine wichtige Vertrauensbasis zwischen Steuerzahlern und Landwirtschaft her und ist angesichts der aktuellen Diskussionen über den zukünftigen EU-Agrarhaushalt besonders wichtig. Jeder Bürger konnte sich bisher informieren, wie die Steuergelder in der Landwirtschaft verwendet wurden.

DIE LINKE bleibt dabei: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse zu wissen, wie öffentliche Gelder verwendet werden. Das gilt nicht nur für die Landwirtschaft.“