Die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Dr. Kirsten Tackmann beschäftigt sich bereits seit Jahren mit dem Thema. Gerade die Energiepolitik ist ein Thema, welches in ihrem Bundesland immer wieder kontrovers diskutiert wird. Sie interessierte sich für die Interpretation des Artikels 4 der CCS-Richtlinie. In diesem wird beschrieben, dass die Mitgliedstaaten die CCS-Speicherung in ihrem Hoheitsgebiet oder Teilen dessen untersagen dürfen. Damit wäre ein CCS-freies Brandenburg – wenn politisch gewollt – möglich. Um bei der Interpretation des Artikels auf Nummer sicher zu gehen, griff Tackmann zu einem bewährten Mittel und fragt beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nach. Der informierte die Politikerin nun knapp und unmissverständlich, dass Deutschland oder Brandenburg nicht verpflichtet wären, die riskante CCS-Technologie auf ihrem Gebiet zuzulassen.
Die EU-Richtlinie zur Verpressung von CO2 muss bis zum Sommer 2011 in Deutsches Recht überführt werden. Seit geraumer Zeit gibt es daher Streit zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern, welche sich teilweise mit Haut und Haaren gegen CCS wehren. Unter CCS verstehen die Fachleute die unterirdische Verpressung von CO2, welches zukünftig beispielsweise bei der Verstromung von Braunkohle abgespalten werden könnte. Gleichzeitig wird vor nicht absehbaren Risiken einer solchen Entsorgung des Klimakillers und einer Wiederbelebung des Braunkohleabbaus gewarnt.