DIE LINKE im Bundestag – Flutopfern schnell und unbürokratisch helfen – Hochwasserfonds einrichten
Die Bundesregierung müsse jetzt handeln. DIE LINKE fordert, dass ein Hochwasserfonds in Höhe von zehn Milliarden Euro eingerichtet wird. Mehr dazu kann in dem Antrag nachgelesen werden.
Schon in der nächsten Sitzungswoche, der letzten vor der Sommerpause des Bundestages, müssen Entscheidungen getroffen werden, sagte Bartsch. Der Betrag von zehn Milliarden Euro werde notwendig sein, um die Aufgaben zu bewältigen. Hier weiterlesen.
Gebührenfreie Hotline für Hochwasser-Geschädigte: 0800 100 3711 – Betroffene erhalten Rat, insbesondere in Versicherungsfragen
Mit finanzieller Unterstützung des Bundesverbraucherministeriums richten die Verbraucherzentralen eine zentrale Hotline für Hochwasser-Opfer ein. Die gebührenfreie Hochwasser-Hotline ist ab Mittwoch, 12. Juni 2013, ab 9 Uhr unter der bundesweit gültigen Telefonnummer 0800 100 3711 montags bis freitags von 9 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.
Info von Harald Thomé zur Nothilfe für Hochwasseropfer nach dem SGB II / SGB III / SGB XII
Da es die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, nicht für nötig empfindet Dienstanweisungen zum sozialrechtlichen Umgang mit dem Hochwassergeschädigten zu erlassen, im Gegenzug bei Beratungsstellen die Telefone mit dahingehenden Fragen nicht stillstehen, haben wir uns entschlossen die wichtigsten Eckpunkte zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten aufzuzeigen. Mit diesem auf die Schnelle zusammengeschriebenen Papier soll versucht werden die wichtigsten Sozialleistungsansprüchen aufzuzeigen und somit die Not zumindest teilweise zu lindern.
Es ist zudem ein Leitfaden für die vielen Beratungsstellen und Anwaltskanzleien die jetzt für die Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen der Geschädigten Sorge zu tragen haben. Vielleicht stößt es auch das eine oder andere Amt an, Ermessen im Sinne des Gesetztes zum Wohle der Antragsteller auszulegen. Das Hochwassernothilfepapier gibt es hier.
Bund übernimmt Sozialversicherungsbeiträge
Unbürokratisch und schnell will die Bundesregierung hochwassergeschädigten Betrieben helfen. Für Unternehmen, die unmittelbar vom Hochwasser betroffen sind, sollen drei Monate die Sozialversicherungsbeiträge übernommen werden.
Bereits jetzt gibt es Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfälle, die durch das Hochwasser verursacht wurden. Gezahlt wird, sobald der Betrieb den Arbeitsausfall schriftlich bei der Agentur für Arbeit angezeigt hat. Mehr dazu hier.
Bund und Länder vereinbaren Fluthilfe von acht Milliarden Euro
Bund und Länder haben sich auf die Gründung eines nationalen Aufbaufonds für die Hochwassergebiete geeinigt. Die Hilfsmittel sollen ein Volumen von etwa acht Milliarden Euro haben, sagte die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) am Donnerstag in Berlin nach einem Treffen der Ministerpräsidenten. Die Regierungschefs verständigten sich demnach mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) darauf, dass Bund und Länder die Kosten jeweils zu Hälfte übernehmen. (AFP-Meldung)
Zusätzlich dokumentieren wir die Mitschrift eines Gesprächs der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und den Regierungschefs der Länder zu den nächsten Schritten zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und ihrer Folgen durch die Bundesregierung.
Aktionsplan der KfW
Die KfW hilft den Opfern der Flutkatastrophe. Die Bank stellt privaten Haushalten, Unternehmen und Kommunen Kredite in einem Gesamtvolumen von zunächst 100 Millionen Euro zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung. Zusätzlich erklärt sich die KfW dazu bereit, bei Bedarf die Förderbanken betroffener Bundesländer preiswert zu refinanzieren. Die Hilfsleistungen sind Teil eines Zehn-Punkte-Programms, das die Bundesregierung angekündigt hat. Hier dazu mehr.
ver.di unterstützt Mitglieder mit Soforthilfe zur Flutkatastrophe
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt mit einer finanziellen Soforthilfe Mitglieder bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Hochwasserkatastrophe. ver.di-Mitglieder, die von Flutschäden betroffen sind, können bei ihrem zuständigen ver.di-Bezirk eine Einmalzahlung erhalten. Je nach Schadenshöhe erhalten die betroffenen Mitglieder zwischen 500 Euro und 1.000 Euro. Die Zahlung erfolgt auf entsprechenden Nachweis. Mehr dazu auf der Webseite von ver.di.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat ein Sofortprogramm für finanzielle Hilfen für die vom Hochwasser Betroffenen beschlossen. Nach Angaben der Landesregierung kann jeder betroffene Einwohner in seiner Kommune eine Soforthilfe in Höhe von 400 Euro beantragen. Pro Kind sollen maximal 250 Euro gezahlt werden, pro Haushalt zusammen höchstens 2.000 Euro. Auch für Kommunen, Gewerbetreibende und Landwirte soll es Hilfen geben. Das Soforthilfepaket soll 40 Millionen Euro umfassen, das Geld je zur Hälfte von Bund und Land kommen.
Umfassende Informationen über weitere Hilfen gibt es auf der Landesseite.
Sachsen
Soforthilfe für Hochwasser-Betroffene – Erlass und Formulare für Sachsen
Die Richtline, den Erlass und das Antragsformular befindet sich als Links unter diesem Text. Bitte beachten: Dies gilt nur für Betroffene aus Sachsen!
Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch das Hochwasser verursachten Schäden:
Hier der Erlass Soforthilfe für Kommunen.
Erlass Soforthilfe für BürgerInnen und Antrag:
Brandenburg
Soforthilfen für Flutopfer stehen bereit.
Potsdam (nd). Finanzminister Helmuth Markov (LINKE) unterschrieb gestern eine Richtlinie für Soforthilfen für vom Hochwasser geschädigte Haushalte und Firmen. Als Soforthilfe werden einmalig pro Erwachsenem 400 Euro und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjährige Kind gezahlt, pro Haushalt höchstens 2000 Euro. Unternehmen können bis zu 5000 Euro erhalten. Eine Schädigung liegt vor, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen überflutet wurden und hierdurch Sachschäden entstanden. Konkrete Infos gibt es im Internet.
Richtlinie zu Soforthilfen.
Thüringen
Landesregierung beschließt Soforthilfe für Hochwasser-Opfer. Hier können die Richtlinien und die Anträge für private Haushalte, Kleinunternehmen und Kommunen nachgelesen werden.
Bayern
Hochwasserhilfen: 1.500 Euro Sofortgeld für jeden betroffenen Haushalt und Kleingewerbe; Auszahlung kann noch in dieser Woche beginnen / Hilfsprogramme starten mit Volumen von 150 Millionen Euro; Mittel sind nicht gedeckelt. Hier dazu mehr .
Schleswig-Holstein
Die Landesregierung stellt zur Unterstützung der durch die Folgen des Hochwassers in Not geratenen Menschen eine Soforthilfe in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung. Das beschloss das Kabinett am 11. Juni 2013. „Das wichtigste ist, dass wir jetzt den Menschen helfen, die unmittelbar von der Flut betroffen sind. Die Landesregierung hat einen Hilfsfonds eingerichtet, aus dem wir Sofortmaßnahmen für besondere Härtefälle fördern. Ihnen muss schnell und unbürokratisch geholfen werden“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig. Das Kabinett setze außerdem auf die angekündigte Unterstützung des Bundes. „Es ist wichtig, dass Bund und Länder hier gemeinsam die Lasten tragen“, sagte Innenminister Andreas Breitner. Sein Haus werde die entsprechenden Verhandlungen führen. Hier kann die Pressemitteilung zur Kabinettsitzung eingesehen werden.
Niedersachsen
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung die Bereitstellung von 40 Millionen Euro als Soforthilfe für die vom Hochwasser in Niedersachsen betroffenen Menschen beschlossen. Dafür sollen 20 Millionen aus Landesmitteln und 20 Millionen aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt werden, teilte Innenminister Boris Pistorius nach der Kabinettssitzung in Hannover mit. Über eine Vereinbarung mit dem Bund zur Zahlung ergänzender Bundesmittel in jeweils gleicher Höhe zu den Landesmitteln hat das Innenministerium Gespräche mit dem Bund aufgenommen. Hier dazu mehr .