"Dies ist ein ermutigend deutliches Zeichen an alle Frauen, sich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen. Derzeit bestreiten diese viel zu selten den Gerichtsweg. Zum einen wird es Ihnen oft unnötig schwer gemacht die Einleitung eines Verfahrens wegen Diskriminierung zu begründen, da sie jegliche Fakten und Sachverhalte vollständig beibringen müssen, die ihre Klage unterstützen. Zum anderen sind sie mitunter aufgrund ihrer Klage Mobbing am Arbeitsplatz ausgesetzt."
"Es ist sehr erfreulich, dass das Berliner Landesgericht zum Beweis der Diskriminierung einer Frau am Arbeitsplatz erstmalig in Deutschland einen statistischen Beweis zugelassen hat und zusätzlich die Klägerin aufgrund von Mobbing entschädigen will", kommentiert die Frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE Dr. Kirsten Tackmann die gestrige Entscheidung des Berliner Landesarbeitsgerichtes zur GEMA.