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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Kirsten Tackmann in der Debatte über den Antrag der Fraktion DIE "Bundesweite und bedarfsggerechte Finanzierung der Frauenhäuser"

  • Es gilt das gesprochene Wort! –

Heute vor 30 Jahren trat die UN-Frauenrechtskonvention in Kraft. Ihr Ziel ist es, jegliche Diskriminierung von Frauen zu beseitigen. Auch die Bundesrepublik hat sich seit langem dazu verpflichtet. Doch die Umsetzung ist schleppend. Erst im Februar kritisierte der zuständige Ausschuss z. B. das Fehlen einer gesicherten Finanzierung von Frauenhäusern in Deutschland und forderte Abhilfe.

Dringender Handlungsbedarf war auch das Ergebnis der Anhörung im Bundestag vor 2 Jahren auf Initiative der LINKEN. Die erste Anhörung zu diesem Thema nach 30 Jahren Frauenhausbewegung! Schwarz-Rot hat trotzdem nur einen Prüfauftrag beschlossen. Schwarz-Gelb ist nun in der Pflicht zur Tat. Der Bund ist klar zuständig. Denn der Verfassungsauftrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse gilt. Und er muss erst Recht für von Gewalt betroffene Frauen gelten!

Aber dieser Verfassungsauftrag ist nicht erfüllt, wenn es vom Wohnort oder vom sozialen Status der Frau abhängt, ob sie Zuflucht vor Gewalt findet oder nicht! Und daran wird sich nicht ändern, wenn die Finanzierung weiter allein den Ländern und Kommunen überlassen wird.

Finanzierung nach Kassenlage statt nach Bedarf ist gerade bei Gewaltopfern inakzeptabel! Um ein paar konkrete Probleme zu nennen, die daraus resultieren.

1. Zu wenig Schutzplätze und große regionale Unterschiede in der Versorgung

Bremen hat einen Frauenhausplatz für 6.200 Einwohnerinnen und Einwohner. Bayern einen für 17.100! Im Bundesdurchschnitt fehlen 4.800 Plätze an der Empfehlung der Europäischen Kommission! Es ist inakzeptabel, wenn es vom Wohnort abhängt, ob eine Zuflucht verfügbar ist oder nicht!

2. Soziale Zugangsbarrieren

Mit Hartz IV wurde die Situation für Gewaltopfer verschlechtert. Der Wechsel von Pauschal- zur Tagessatzfinanzierung bedeutet, dass die Aufenthaltskosten im Frauenhaus nur gesichert sind, wenn die Betroffene Anspruch auf Hartz IV oder Sozialgeld hat. Nichtanspruchsberechtigte, Schülerinnen, Auszubildende, Studentinnen und illegalisierte Migrantinnen müssen entweder den Tagessatz selbst zahlen oder haben von vornherein keinen Zugang. Aber ein Frauenhaus ist eine Schutzeinrichtung und kein Hotel für liquide Gäste! Es ist zynisch und rechtsstaatlich höchst bedenklich, wenn der Geldbeutel über die Zuflucht entscheidet! Nur Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben die Pauschalfinanzierung nicht abgeschafft!

3. Regionale Zugangsbarieren

Wenn eine Hartz IV-Betroffene aus Sicherheitsgründen in ein Frauenhaus außerhalb ihrer Herkunftskommune geht, muss diese trotzdem die Kosten tragen. Aber nur in der Höhe der eigenen Regelung. Die Differenz zu höheren Sätzen der Zufluchtskommune muss das aufnehmende Frauenhaus selbst übernehmen. Deshalb verlangen viele Kommunen, keine ortsfremden Frauen aufzunehmen. Das ist realitätsfremd und inakzeptabel.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

stellen wir uns kurz vor, wir wären Mitarbeiterin eines Frauenhauses und müssten eine misshandelte Frau abweisen.

Weil sie hinter der Stadtgrenze wohnt oder weil sie Studentin oder Migrantin ist. Würden Sie diese Frau ohne Hilfe wegschicken oder sie auf Kosten des knappen Frauenhaus-Etats trotzdem aufnehmen? Nur: wie oft können Sie sich diese humanitäre Geste leisten? Genau vor diesen Fragen stehen die Frauenhaus-Mitarbeiterinnen fast täglich! Und dabei sind sie unterbezahlt und müssen nebenbei z. B. für Beratungsarbeit auch noch "Eigenmittel" einwerben.

In NRW sind das stattliche 70% des Etats! Im rot-rot regierten Berlin übrigens nur 3%. Aus all diesen Gründen brauchen wir dringend eine bundeseinheitliche, bedarfsgerechte Pauschalfinanzierung für Frauenhäuser! Für Unterkunft, Betreuung, Prävention und Aufklärungsarbeit, für administrative Arbeiten und die Vernetzung der Schutzeinrichtungen! Das zu sichern beantragt DIE LINKE und wir werden weiter Druck machen! Bis jedes Zimmer in jedem Frauenhaus für seine Bewohnerin die Tür in eine gewaltfreie Zukunft öffnet!