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Am Mittwoch, dem 12. November 2008, fand im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Lage der Frauenhäuser und damit von Frauen auf der Flucht vor häuslicher Gewalt in Deutschland statt.

Diese Thematik war erstmalig in einem Antrag der Fraktion DIE LINKE im November 2007 im Bundestag angesprochen worden. Einig war sich die Runde der Expertinnen und Experten in der Feststellung, dass die schwierige Situation der Frauenhäuser in vielen Bundesländern dringend geändert werden muss. Eine der wichtigen Fragestellung war, ob eine bundesgesetzliche Regelung zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Grundlage für eine gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und dem voraussetzungslosen Zugang zu ihnen verfassungsrechtlich zulässig, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Die anwesenden Verfassungsrechtler waren skeptisch. Zwar bestünde eine Fürsorgepflicht des Bundes, da aber die Ungleichheit nicht das Maß einer Störung des sozialstaatlichen Gleichgewichts hätte, wären die Länder zuständig. Dennoch bekam zumindest ein Verwaltungsrechtler im Laufe der Anhörung Zweifel angesichts der realen Situation von Frauenhäusern und den bestehenden gravierenden Unterschieden zwischen den Bundesländern. Die Vertreterin des Deutschen Juristinnenbundes e. V. widersprach der verwies ausdrücklich auf die Bundeszuständigkeit. Letztlich waren sich die Anwesenden – auch fraktionsübergreifen – einig, dass es dringend neuer Regelungen für die Frauenhausfinanzierung bedarf. Der Unterscheid bestand in der Schlussfolgerung.

DIE LINKE fordert eine bundeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser und halten eine bundesgesetzliche Regelung für erforderlich. Die finanzielle Situation der Zufluchtstätten hat sich deutlich seit der Einführung von Tagessatzfinanzierungen nach SGB II bzw. XII in der Mehrheit der Bundesländerverschlechtert. Hier hat die Bundesregierung eine grundgesetzlichen Verpflichtung zur Herstellung des sozialen Gleichgewichts. Denn Gewalt gegen Frauen macht nicht vor Ländergrenzen halt. Jede von Gewalt betroffene Frau und ihre Kinder brauchen einen gesicherten Zugang zu einer Schutzeinrichtung. Der Bund ist verpflichtet die bundesweit ungleichen Verhältnisse in der Notsituation bei Flucht vor häuslicher Gewalt zu und diesen katastrophalen Zustand zu beenden.

Hier in der Anlage finden Sie das Wortprotokoll zur öffentlichen Anhörung zur Situation von Frauenhäusern.

Anhang: 69_sitzung_wortprotokoll_vorab.pdf