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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Zur Entscheidung und der Begründung der zuständigen Richterin des Amtsgericht Frankfurt/Main im Fall zur vorzeitigen Scheidung einer deutsch-marokkanischen Frau erklärt die frauenpolitische Sprecherin und Mitglied des Fraktionsvorstandes der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Dr. Kirsten Tackmann:

Es ist ein Skandal, dass ausgerechnet ein deutsches Gericht eine vorzeitige Scheidung ablehnt und damit Gewalt an Frauen auch noch mit kulturellen und religiösen Unterschieden begründet. Das Züchtigungsrecht im Koran stelle keine unzumutbare Härte da, um der vorzeitigen Trennung ohne Trennungsjahr stattzugeben, so die Richterin. Im Grundgesetz heißt es: "die Würde des Menschen ist unantastbar". Gerade deutsche Gerichte sowie deren Richterinnen und Richter sind verpflichtet dieses zu achten und darauf hin zuwirken, das Nötige zum Schutz und zur Einhaltung zu veranlassen. Ist Schikane, Gewalt und körperliche Züchtigung keine unzumutbare Härte? Hier werden scheinbar religiöse Gebote höher bewertet, als Recht und Gesetz. Es ist richtig, dass die zuständige Richterin von diesem Fall abberufen wurde, aber es heißt noch lange nicht, dass diese Argumentation ein Einzelfall ist. Hier darf die Politik nicht wegsehen, die Trennung von Judikative, Exekutive und Legislative, darf nicht dazu führen, dass Gewalt an Frauen mit religiösen Geboten für legitim erklärt wird! Kulturelle und religiöse Unterschiede begründen mögliche unterschiedliche Moralvorstellungen, aber sie rechtfertigen nie Gewalt gegen Frauen.