Dazu gehört auch die sogenannten „ESL-Milch“, die ungeöffnet und gekühlt bis zu vier Wochen haltbar ist. Zudem braucht es endlich eine verbindliche Definition von Frischmilch. Verbraucher:innen, Handel und Molkereien müssen Klarheit haben: wo „frisch“ drauf steht ist auch „frisch“ drin.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die Antwort der Bundesregierung auf ihre schriftliche Frage zur Neuregelung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung.
Hier die Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage 6/055.