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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Mit beiden Gesetzentwürfen der Gruppen um die Abgeordneten Singhammer (CDU/CSU) und Humme (SPD) soll de facto der Kompromiss auf Schwangerschaftsabbruchsrecht von 1995 aufgekündigt werden, und zwar auf Kosten der betroffenen Frauen und der Fachärzteschaft. Beide vorliegenden Gesetzentwürfe lehnt die Linke ab, weil sie § 218 a StGB deutlich verschärfen. Sie ist davon überzeugt, dass Frauen auch in schwierigen Konfliktsituationen nicht vor sich selbst geschützt werden müssen. Sie brauchen stattdessen Unterstützung durch eine vertrauensvolle, ergebnisoffene und kostenlose Beratung.

Rede zur zweiten und dritten Beratung und Beschlussfassung verschiedener Gesetzentwürfe und Anträge von Abgeordnetengruppen zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sowie Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Frauen, Senioren, Familie und Jugend, DS 16/11106, 16/11347, 16/11330, 16/12664, 16/12970, 16/11377, 16/11342, 16/12970

Rede §218

Herr Präsident! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Sagen wir doch ehrlich und offen, worum es heute wirklich geht: De facto soll mit beiden Gesetzentwürfen der Kompromiss auf Schwangerschaftsabbruchsrecht von 1995 aufgekündigt werden, und zwar auf Kosten der betroffenen Frauen und der Fachärzteschaft. (Zuruf von der CDU/CSU: Quatsch!)

Statt die 1995er Regelung mit uns gemeinsam gegen die Verschärfung durch die Kollegen Singhammer und Co zu verteidigen, haben Kolleginnen der SPD, der Grünen und der FDP unter hohem Druck der eigenen Fraktionen

(Ernst Burgbacher (FDP): Was?) leider einen ebenso inakzeptablen Gesetzentwurf vorgelegt. (Beifall bei der LINKEN)

Dabei war die Anhörung im Ausschuss eindeutig: Es gibt keinen Grund für eine Gesetzesänderung. Das sagten vor allem die, die es wirklich wissen müssen, nämlich die Vertreter der Beratungsorganisationen.

Angeblich soll mit den Gesetzentwürfen der Beratungsanspruch bei Schwangerschaftskonflikten sichergestellt werden. Nur: Dieses Recht auf Beratung gibt es bereits seit 1995. Wenn dringender Handlungsbedarf besteht, dann an ganz anderer Stelle: Die Länder haben zwar die Pflicht, die Beratungseinrichtungen zu finanzieren und dafür zu sorgen, dass es eine wohnortnahe Beratung gibt.

In der Realität sind die dafür erforderlichen Angebote derzeit jedoch weder kostenfrei noch flächendeckend erreichbar. Das Rote Kreuz hat in Brandenburg gerade Alarm geschlagen: Weil die Finanzierung seit 2007 nur noch zu 80 Prozent aus Landesmitteln erfolgt, stehen Beratungsstrukturen vor dem Aus. Angesichts dieser Situation soll heute eine Beratungspflicht mit Androhung einer Strafe gegen die Ärzteschaft beschlossen werden. Ich nenne das scheinheilig. (Beifall bei der LINKEN)

Scheinheilig ist auch, dass die Diskussion über Beratungs- und Unterstützungsangebote genau dann endet, wenn es eine Entscheidung für die Schwangerschaft gegeben hat. Die Familien brauchen aber auch eine Unterstützung für das Leben nach dieser Entscheidung. Aber gerade da fehlt es an Angeboten, gar nicht zu reden von integrativer Kinderbetreuung oder schulischer Bildung. Die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe lehnt die Linke ab, weil sie § 218 a StGB deutlich verschärfen.

(Beifall bei der LINKEN) Für Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischen Gründen soll eine faktische Pflichtberatung neu eingeführt werden. Die aber hat der Gesetzgeber 1995 ausdrücklich nicht vorgesehen. Offensichtlich unterscheidet sich das Frauenbild der Linken von dem anderer Fraktionen. Wir sind davon überzeugt, dass Frauen auch in schwierigen Konfliktsituationen nicht vor sich selbst geschützt werden müssen. Sie brauchen stattdessen Unterstützung durch eine vertrauensvolle, ergebnisoffene und kostenlose Beratung. (Beifall bei der LINKEN)

Durch die Gesetzentwürfe sollen Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft dagegen mehr oder weniger erzwungen werden. Daran ändert auch nichts, dass die Dokumentationspflicht für Ärztinnen und Ärzte im Singhammer-Entwurf jetzt nur noch in der Begründung steht. Die erzwungene dreitägige Bedenkzeit ich betone, für Ärztinnen und Ärzte, nicht für die betroffenen Frauen zwischen Diagnose und Feststellung der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Abbruch sendet ein bedrohliches Signal an die Ärzteschaft: Wer Abbrüche vornimmt, entscheidet unter hohem Risiko. Unter diesem Druck verringert sich die Bereitschaft, Abbrüche überhaupt vorzunehmen. Das ist wohl das eigentliche Ziel der Gesetzentwürfe. (Zuruf von der LINKEN: So ist es! Ina Lenke (FDP): Ach nein!)

Nur: Das spitzt die ohnehin schwierige Situation der betroffenen Frauen und ihrer Familien weiter zu. Die Folge wird ein Ausweichen in Länder mit liberaleren Regelungen sein.

Wir bleiben dabei: Es wird zu jedem Zeitpunkt eine Entscheidung der Frau sein und auch sein müssen, eine Schwangerschaft auszutragen oder nicht. (Beifall bei der LINKEN)

Der Gesetzgeber muss sichere und legale Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört für uns erstens die Durchsetzung des Rechtsanspruchs jeder Schwangeren auf medizinische und psychosoziale Beratung. Diese muss umfassend, vertrauensvoll und ergebnisoffen sein; das gilt für jede Phase der Schwangerschaft. Zweitens brauchen wir die Sensibilisierung und Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten sowie dem Klinikpersonal für Schwangerschaftskonfliktlagen, insbesondere vor und nach der Diagnosestellung. Darüber hinaus müssen wir in Zusammenarbeit mit den Ländern die Rahmenbedingungen für Kinder mit Handicap und ihre Eltern deutlich verbessern. (Beifall bei der LINKEN)

Die Linke, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wäre sehr dafür, wenn wir gemeinsam wirklich etwas für Schwangere in Konfliktsituationen tun würden. Nur: Die Verschärfung des § 218 a ist der falsche Weg. (Ina Lenke (FDP): Ist doch gar nicht der Fall!) Hören Sie auf, Schwangere und Ärzteschaft unter Generalverdacht zu stellen!

Der Gruppenantrag aus den Reihen der Linken geht sehr ausführlich und verantwortungsvoll auf die vielschichtigen Probleme rund um Schwangerschaftskonfliktsituationen ein. Deshalb kann man ihm eigentlich nur zustimmen.

Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN)