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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Zusatzpunkt: Entwurf eines fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, Dr. Kirsten Tackmann, MdB, Fraktion Die Linke.

Es gab in den vergangenen Monaten eine sehr intensive Debatte zum Thema Internethandel mit Tierarzneimitteln zur Behandlung von Tieren, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, also Haus- und Heimtieren. Die Grundposition, dass der Versand von Tierarzneimitteln im Vergleich zur beratenden Abgabe durch Tierärzte oder durch Apotheken keine adäquate Abgabeform sei, war Konsens bei der 8. AMG-Novelle, mit der 1998 der Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel verboten wurde. Unter dem Druck der EU – Kommission und eines Urteils des Bundesgerichtshofes sah sich die Bundesregierung nun – aus wettbewerbsrechtlichen Gründen- gezwungen, diesen fachpolitischen Konsens mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aufzukündigen. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der eine tierärztliche Behandlung zur bußgeldbewährten Vorbedingung für eine Internetbestellung macht, kann aus unserer Sicht die Bedenken gegen eine solche Öffnung nicht aus der Welt räumen.

Denn aus Sicht der LINKEN gibt es zwingende Gründe, das Arzneimittel – Versandverbot für Haus- und Heimtiere aufrechtzuerhalten.

Das gilt erst Recht wenn man bedenkt, wie viele Tierhalterinnen und Tierhalter und ihre Tiere von dieser Neuregelung betroffen sind, also auch von ihren Risiken. Kennziffern aus dem Jahr 2009 skizzieren dies: in der Bundesrepublik leben allein 5 Mio. Hunde und 8 Mio. Katzen. Die Heimtiere eingerechnet sind 23 Millionen Tiere betroffen! Das ist alles andere als eine Lappalie!

Die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP nehmen mit dem Änderungsantrag einen der Einwände des Bundesrates gegen den Gesetzentwurf auf, in dem eine rechtskonforme Beschaffung von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln einzig in Verbindung mit einer entsprechenden tierärztlichen Behandlung erfolgen soll. Damit werden formal die Rechte der Tierärztinnen und Tierärzte gestärkt. Das sieht DIE LINKE durchaus als Schritt in die richtige Richtung und wir haben uns im Ausschuss bei diesem Änderungsantrag deshalb auch enthalten.

Die Probleme des Gesetzentwurfes werden damit aber nicht gelöst. Weil einerseits erhebliche Zweifel bleiben, wie das funktionieren oder wie und wer dass effizient kontrollieren soll. Und weil wesentliche andere Risiken des Gesetzentwurfs zum Versandhandel nach wie vor unberücksichtigt bleiben.

Solange eine europaweite Harmonisierung des Tierarzneimittelrechts nicht erfolgt und nur vage für die nächsten Jahre angekündigt wird, kann und wird der Vertrieb solcher Mittel mit erheblichen tiergesundheitlichen, und damit tierschutzrechtlich relevanten, und rechtlichen Risiken verbunden sein. Die Bundestierärztekammer spricht von kaum vorstellbaren Konsequenzen, die trotz einer faktischen Verschreibung durch einen Tierarzt drohen. Lediglich Zufallstreffer würden Verstöße gegen das geltende Recht aufdecken, der Versandhandel bleibt de facto unkontrollierbar. Der bereits gegenwärtig kaum zu überschauende, erst Recht kaum zu kontrollierende Internethandel wird die formal bestehende Verschreibungspflicht ins Lächerliche ziehen. Wie sollten Apotheken in anderen EU-Mitgliedstaaten nachvollziehen können, ob ein nach nationalen Regelungen gültiges Rezept vorliegt? Mal vom gezielten Missbrauchspotential abgesehen. Wahrscheinlich brauchen wir dann neben Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Lebens- oder Futtermittel zukünftig auch eine für den Internethandel mit Tierarzneimitteln, um wenigstens grobe Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen überhaupt erkennen und beweisen zu können. An dieser Stelle kann ich die Bundesregierung nur fragen, wie sie unter diesen Bedingungen falsche und eigenmächtige Anwendungen von Tierarzneimitteln wenigstens behindern will?

Völlig unbeachtet bleibt im Gesetzesentwurf die Frage, wie Tierhalterinnen und Tierhalter sich der Echtheit der im Internet angebotenen Arzneimittel sicher sein können? Gefälschte Medikamente können gravierende gesundheitliche Schäden bei Tieren nach sich ziehen.

Die Öffnung des Marktes durch den Versandhandel macht es zudem nur allzu wahrscheinlich, dass bei preiswerteren Produkten aus dem EU-Ausland eine Zunahme des regulären Medikamenteneinsatzes folgt. Der Hinweis des Bundesrates auf das Risiko dadurch verstärkt steigender Antibiotikaresistenzraten wird im Gesetzentwurf nur unzureichend aufgegriffen. Dies ist wohl kaum mit der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie in Übereinstimmung zu bringen!

Außerdem sollten wir daran denken, dass es eine steigende Zahl von Heim- und Haustierhalterinnen und – haltern gibt, die in Armut leben und möglicherweise in Versuchung sein könnten, sich wenigstens billige Tierarzneimittel zu besorgen, wenn sie denn den Besuch beim Tierarzt oder bei der Tierärztin schon nicht bezahlen können. Wer will ihnen das verdenken? Es war die schwarz-gelbe Koalition, die die Kosten für die Haltung von Haustieren aus dem Regelsatz gestrichen hat, obwohl der Hund oder die Katze für immer mehr Menschen der letzte Anker in der Gesellschaft geworden sind.

Zunehmende Missbrauchsmöglichkeiten im Arzneimittelhandel, Unkontrollierbarkeit des Versandhandels und die Gefahr eines weiteren deutlichen Anstiegs des Medikamentenkonsums sehen wir als Folgen dieser Gesetzesnovelle. Deshalb kann DIE LINKE diesen Gesetzentwurf nur ablehnen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Anhang: 17090_debatte_arzneimittelgesetz_tiere.pdf