Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste,
Ich möchte mit dem Verbindenden beginnen.
Die grundsätzliche Position der Linken zur weiblichen Genitalverstümmelung ist eindeutig: sie ist eine schwere Körperverletzung, die sowohl in der Bundesrepublik als auch als Auslandsstraftat verfolgt werden muss. Das ist unstrittig. Sie ist weder mit Tradition, Kultur noch Glauben zu rechtfertigen, sondern stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar, unter deren physischen und psychischen Folgen die betroffenen Frauen ein Leben lang leiden.
Da eine Genitalverstümmelung fast immer im Kindesalter vorgenommen wird, ist auch das Ziel ausdrücklich unstrittig, den Beginn der Verjährungsfrist auf das 18. Lebensjahr zu verschieben.
Aber damit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, enden auch schon die Übereinstimmungen zwischen den Positionen der Linken und dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Auch wenn wir eine ausdrückliche Aufnahme der Genitalverstümmelung als Straftatbestand wollen: Aus unserer Sicht wäre es für die angestrebte Schließung rechtlicher Schutzlücken eindeutiger, die Genitalverstümmelung als gesonderten Tatbestand bei den Tatbeständen gegen die sexuelle Selbstbestimmung Schutzbefohlener anzusiedeln, wie das ja auch zum Beispiel von Kollegin Laurischk überlegt worden war. Das wäre dem angegriffenen Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen in seinen unterschiedlichen Formen auch angemessen. Es würde ehrlich beim Namen genannt, was mit Genitalverstümmelungen in Wirklichkeit erreicht werden soll: Frauen dauerhaft der sexuellen Selbstbestimmung und eines Teils ihrer Persönlichkeit zu berauben.
Aber diese Diskussion zur rechtlichen Einordnung ist nicht unser größtes Problem.
Viel schwerer wiegen für uns die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen des vorliegenden Gesetzentwurfs.
Als Gesetzgeber haben wir selbstverständlich auch die Pflicht, die Folgen unserer Regelungen für Opfer und Tatbeteiligte im Blick zu behalten. Im vorliegenden Fall bedeutet das, die Folgen einer Verurteilung der Eltern wegen Beihilfe oder Anstiftung zur Genitalverstümmelung zu bedenken. Die betroffenen Familien werden nach einer solchen Verurteilung mit hoher Wahrscheinlichkeit abgeschoben, vermutlich sogar in das Land der Tat – getrennt von ihren Töchtern oder mit diesen gemeinsam. Beides ist kaum im Interesse des Kindeswohls. Deshalb fordern wir die Autorinnen und Autoren des Antrags erneut auf, den Gesetzentwurf so zu ändern, dass in § 56 Aufenthaltsgesetz eine Abschiebung infolge einer Verurteilung wegen Genitalverstümmelung ausgeschlossen wird. Sonst ist der Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig.
Liebe KollegInnen, Sie werden sich sicher erinnern, dass meine Fraktion vor zwei Jahren einen Antrag zur Genitalverstümmelung eingebracht hat, der einen besonderen Schwerpunkt auf Prävention und Hilfe für die Betroffenen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene gesetzt hat. Leider wurde dieser Antrag damals von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Es ist aus Sicht der Linken aber nach wie vor allzu kurz gedacht, vor allem auf Abschreckung durch Strafe zu setzen. Aufklärung, Kooperation mit Organisationen, die sich vor Ort gegen Genitalverstümmelung engagieren und die Schaffung einer zentralen Stelle zur Koordination und Vernetzung der Initiativen gegen Genitalverstümmelung in der Bundesrepublik bleiben deshalb weiter wichtige Forderungen der LINKEN. Denn wo bestraft werden muss, kommen wir für das Opfer ohnehin zu spät. Und es gehört zu einer ernsthaften Diskussion zu bedenken, dass die Maßnahmen gegen die Täterinnen die Zugänge zu den Gemeinschaften nicht versperren dürfen. Wir brauchen ihre Unterstützung für ein wirksames gemeinsames Handlungskonzept.
Im vorliegenden Gesetzentwurf fehlt dieser Ansatz der Verhinderung von Genitalverstümmelungen durch Hilfe, Aufklärung und Beratung und die Hilfe für Betroffene vollständig.
Deshalb werden wir unsere Vorschläge in die kommenden Debatten im Ausschuss und die 2. und 3. Lesung im Plenum erneut einbringen, denn sie sind dringender denn je.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!