Das Gentechnikgesetz muss die Freiheit der gentechnikfreien Landwirtschaft schützen. Es ist völlig unerheblich, ob ein Sicherheitsabstand von 150 Metern oder von 300 Metern, wie von der SPD-Fraktion gefordert, festgeschrieben wird. Abstand zwischen Genmais und normalem Mais muss so groß sein, dass es zu keiner Kontamination, also keiner unerwünschten Verunreinigung, kommen kann.
Die Erhöhung des Sicherheitsabstandes ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Er reicht jedoch nicht, um einen effektiven Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft zu garantieren.
DIE LINKE fordert mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Hierzu gehört ein öffentlich zugängliches Standortregister und klare Haftungsregeln.
Die Agro-Gentechnik muss sicher sein oder sich vom Acker machen.