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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE., Imkerei vor der Agro-Gentechnik schützen, Drucksache 17/9985, TOP 26, Rede zu Protokoll

©Erika Hartmann www.pixelio.de

©Erika Hartmann www.pixelio.de

Stellen Sie sich folgendes vor: Sie sind Hersteller von Sportschuhen. Neben ihnen produziert jemand Autolacke. Eines Tages kommt es dazu, dass Farbspitzer der Autolacke auf einer zur Auslieferung bereitstehenden Turnschuhpalette landen. Ein Gericht verbietet ihnen nun, diese beschmutzten Turnschuhe zu verkaufen. Sollte bewiesen werden, dass die Farbenmanufaktur ihres Nachbarn Schuld an der Sauerei ist, dann muss er ihnen den entstandenen Schaden bezahlen. Ein weiteres Gericht sagt aber auch, dass sie keinen Anspruch darauf haben, vor Farbklecksen geschützt zu werden. Der Nachbar kann also fröhlich mit Farbe umherspritzen, ohne einen Sicherheitsabstand zu ihren Schuhpaletten einzuhalten oder eine Trennwand aufzubauen. Klingt paradox? Ist es auch! Aber es ist trotzdem wahr.

Was in dem Sprachbild der Schuh, ist in der Realität der Honig. Was in der Geschichte der Autolack, sind Gentech-Pollen. Pollen vom Monsanto-Mais MON 810.

Und die unglaubliche Geschichte geht so…

…am 6. September 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Verkehrsfähigkeit von Honig durch Verunreinigungen mit Pollen des gentechnisch veränderten Mais MON 810 beeinträchtigt wird. Auf gut deutsch: Er darf nicht verkauft, sondern muss als Müll entsorgt werden. Hintergrund: dieser Mais hat in der EU zwar eine Lebensmittelzulassung, jedoch nicht für Honig. Darum dürfen auch keine MON-810-Spuren im Honig sein. Darüber hinaus besitzt MON 810 eine EU-Anbauzulassung. In der Bundesrepublik ist sein Anbau jedoch verboten. Die Linksfraktion wird dafür kämpfen, dass das auch so bleibt.

Zurück zum Honig

Am 27. März 2012 urteilte nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), dass Imkerinnen und Imker keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen die Verunreinigung ihres Honigs durch den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen haben. Gleichzeitig wurde bestätigt, dass durch Pollen des gentechnisch veränderten Mais MON 810 verunreinigter Honig nicht verkauft werden darf!

Um im Bild der Eingangsgeschichte zu bleiben: die Lackhersteller dürfen weiter fröhlich mit der Farbe hantieren ohne Vorkehrungen zu treffen, dass die Schuhe des Nachbarn nicht verschmutzt werden.

Die betroffenen Imkerinnen und Imker sind zwar gegen das widersinnige Urteil vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen, aber dessen Entscheidung steht noch aus. Hier sieht die LINKE dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers, um diese aberwitzige Benachteiligung der Imkerinnen und Imker gegenüber dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu beenden. Und zwar rechtssicher.

Der Antrag der Linksfraktion stellt sich klar auf die Seite der Imkerei und gegen die Profiteure der Agro-Gentechnik. Uns sind die Interessen der Bienen und ihrer Halterinnen und Halter deutlich wichtiger als die Interessen der mächtigen Agrarkonzerne und ihrer Gen-Labore. Wir wissen natürlich, dass zur Verbesserung der Schutzrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Imkerei eigentlich viel umfangreichere Änderungen im nationalen und europäischen Gentechnikrecht nötig wären. Doch diese mehrfach angekündigte große Novelle des Gentechnikgesetzes wird von dieser Koalition wohl nicht mehr kommen. Eine gute sowieso nicht. Daher fordern wir als die dringendste Sofortmaßnahme den Schutz der Imkerei im Gentechnikrecht wirksam zu verbessern. Weitere Änderungen bleiben trotzdem notwendig.

Die paradoxe Situation, dass verunreinigter Honig nicht verkauft werden darf, wenn die transgene Pflanze keine Lebensmittelzulassung für Honig hat, gleichzeitig jedoch kein Rechtsanspruch auf den Schutz vor Verunreinigung besteht, muss durch den Gesetzgeber unverzüglich beseitigt werden. Also durch den Deutschen Bundestag. Denn er hat eine besondere Sorgfaltspflicht und ist neben dem Verursacherprinzip auch dem Vorsorgegedanken verpflichtet.

Denn was wäre die Alternative?

Womöglich eine Verpflichtung der Bienen, den gentechnisch veränderten Mais zu meiden oder der Imkerinnen und Imker, vor dem Anbau einer nicht als Lebensmittel zugelassenen Gentech-Pflanze ausweichen zu müssen? Wir halten diese Alternativen für absurd und sehen das Prinzip wie beim Gewaltschutzgesetz: der Verursacher muss gehen, nicht das Opfer. Übersetzt: Nicht der potenziell geschädigte Imker oder die Imkerin muss der Gefahr ausweichen, sondern der Gefahrenverursacher – also der Gentech-Bauer – muss das Risiko vermeiden. Das ist so bestechend logisch, dass man unserem Antrag nur zustimmen kann!

Anhang: debatte_gentechnik_imkerei.pdf

Anhang: antrag_1709985.pdf