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Artikel von Dr. Kirsten Tackmann für den "Bundestagsreport der Landesgruppe Brandenburg": Krebserregende Stoffe im Kinderspielzeug. Die Linke fordert Verbot solche Stoffe und schärfere Richtlinien, doch die Bundesregierung hüllt sich in Schweigen.

©J. J. Dierks  www.pixelio.de

©J. J. Dierks www.pixelio.de

Ob Holzeisenbahn, Kuscheltier oder Babypuppe. Spielzeug soll Freude machen – nicht krank. Doch genau das ist zu befürchten, wenn man den Testergebnissen der Stiftung Warentest Glauben schenkt. In der Test-Heft-Ausgabe 11/2010 wird wieder einmal vor giftigem Kinderspielzeug gewarnt. Hier sind Schadstoffe besonders gefährlich, da Kinder „alles in den Mund nehmen und ablutschen“, so die Warentester. 80 Prozent der untersuchten Spielzeuge waren mit gesundheitsgefährdenden Zusätzen belastet. Zwei Drittel sogar stark bis sehr stark. Nicht nur Billigware sondern auch deutsche Markenprodukte wurden beanstandet. Die am häufigsten gefundenen Schadstoffe sind alte Bekannte aus der chemischen Giftküche: Formaldehyd, Nickel, PAK, Nonylphenol, Phthalate (sog. Weichmacher), Schwermetalle und zinnorganische Verbindungen. Solche Stoffe stehen im Verdacht, krebserregend, erbgutschädigend oder fortpflanzungsgefährdend zu sein. Sie lösen teilweise Reizungen der Haut und der Schleimhäuten aus und können Allergien auslösen.

Diese Befunde waren leider vorhersehbar, denn das Problem ist lange bekannt. Aber die Bundesregierung verweist auf Brüssel und setzt durch eigene Untätigkeit weiter Kinder bewusst vermeidbaren Gefahren aus. Das ist inakzeptabel. Zum Schutz der Kinder muss sofort gehandelt werden. DIE LINKE fordert deshalb in ihrem bereits vor der Sommerpause gestellten Antrag (DS 17/1563) unter anderem, krebserregende Stoffe in Kinderspielzeugen zu verbieten. Wir wollen, dass Giftstoffe in Spielzeugen nicht nachweisbar sein dürfen. Wir folgen damit der Empfehlung des Bundesamts für Risikoforschung (BfR), das vor dem Hintergrund der Zunahme von Kinderkrebs empfiehlt , dass bei Spielzeugen analog zum Lebensmittelrecht nach dem ALARA-Prinzip (as low as reasonably achievable – so niedrig wie vernünftigerweise zu erreichen) Schadstoffe generell unter der Nachweisgrenze liegen müssen. Was für Lebensmittel-Verpackungen akzeptiert ist, sollte für Kinderspielzeug doch erst Recht gelten. Hersteller und Importeure sollen verpflichtet werden, einen Nachweis über die Einhaltung der Bestimmungen zu erbringen, wenn sie Spielzeuge in Deutschland auf den Markt bringen wollen. Im Falle von Verstößen müssen Namen und Verkaufsorte beteiligter Hersteller bzw. Importeure und Handelsunternehmen veröffentlicht werden.