Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft ist noch lange nicht vollzogen. Es existieren nach wie vor diskriminierende Grundmuster zu Lasten von Frauen, Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung sind die Ausnahme. Die Bundesregierung soll ihrem grundgesetzlichen Auftrag nun endlich durch wirksame gesetzliche Regelungen nachkommen.
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