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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Das Gen-Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein großer Erfolg für die gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei. Es zeigt einmal mehr, dass die Gentech-Verunreinigungen durch Monsanto und Co. nicht widerstandslos hingenommen werden müssen. Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, die Imkerei wirksam vor den Gentech-Pflanzen zu schützen“, kommentiert Kirsten Tackmann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Verunreinigung von Honig mit Pollen des Genmais MON 810. Tackmann weiter:

©Maja Dumat www.flickr.com

©Maja Dumat www.flickr.com

„Um den einheimischen Honig rein zu halten, darf es nicht zum Anbau von Gentech-Pflanzen wie der Amflora oder dem Genmais MON 810 kommen. Beide haben keine Zulassung als Lebensmittel. Daher muss Ministerin Aigner am MON810-Anbauverbot festhalten und auch eines für die Amflora aussprechen. Die Einführung von kilometerweiten Sicherheitsabständen des Gentech-Feldes zu Bienenständen wäre nur eine Notlösung, da sie Verunreinigungen nicht sicher ausschließen kann. Auch der Agrarausschuss des Bundestages muss sich in seiner nächsten Sitzung damit befassen.

Aufgerufen sind ebenfalls die für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Behörden, da der größte Teil des in Deutschland verbrauchten Honigs leider nicht einheimisch produziert wird, sondern aus Übersee kommt. Dort kann es zu Verunreinigungen mit transgenem Soja- oder Rapspollen kommen. Einige der Gentech-Pflanzen aus Amerika haben in Europa keine Zulassung als Lebensmittel. Daher müsste solcher Honig ebenfalls aus dem Verkehr gezogen werden.“

F.d.R. Beate Figgener