Wenn namhafte deutsche Firmen tausende Tonnen Tiermehl in Nicht-EU-Staaten exportieren, obwohl die dafür erforderlichen bilateralen Abkommen fehlen, ist das rechtswidrig und zeigt erneut gravierende Lücken im Kontrollsystem auf. Wie groß diese Lücken sind, wird daraus ersichtlich, dass die Mengen des illegalen Exports in der offiziellen Exportstatistik des Statistischen Bundesamts erfasst wurden. Unverständlich ist, dass es für offensichtlich rechtswidrige Exporte sogar noch amtliche Genehmigungen von Behörden gibt. Die Einteilung von Schlachtabfällen und Tiermehlen in Risikogruppen und die daraus resultierenden Beschränkungen der Verwendung der Materialien erfolgte als Reaktion auf die BSE-Krise. Nachlässiges Vorgehen kann jederzeit zu neuen schwerwiegenden Krisen führen. Auch die EU-Kommission hat inzwischen erkannt, dass es hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit und der Handelskette strengerer Regelungen bedarf und dass die Vorschriften zur Verwendung des Materials mit abfallrechtlichen Regelungen abgeglichen werden müssen.
In diesem Sinne fordern wir die Bundesregierung auf, in der Bundesrepublik und während der EU – Ratspräsidentschaft die Vorgänge lückenlos aufzuklären und hinsichtlich der Regelungen und des Gesetzesvollzuges alle Hintertüren für den illegalen Tiermehlexport zu schließen.