Bodenspekulation greift vor allem in Ostdeutschland um sich. Der Grund ist die inkonsequente Anwendung des Grundstücksverkehrsgesetzes und umfangreiche Grundstücksverkäufe nach Höchstgebot durch die Bodenverwertung- und – verwaltungs GmbH (BVVG). Das ist das Fazit eines Gutachtens, das im Auftrag der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag erstellt wurde. Die Folge ist der Entzug der Existenzgrundlage regionaler landwirtschaftlicher Arbeitgeber.
Die LINKE kritisiert seit Langem den Privatisierungszwang und die Verkaufsrichtlinien der BVVG. Eine nachhaltige Bodenpolitik muss die Existenzsicherung ortsansässiger, landwirtschaftlicher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber berücksichtigen. Das Grundstückverkehrsgesetz bietet bei konsequenter Anwendung ausreichend Handhabe gegen Bodenspekulation. Die Behörden müssen ihm aber endlich umfassend Geltung zu verschaffen.
Seit der Föderalismusreform unterliegt das Grundstückverkehrsgesetz der Regie der Bundesländer. Sinn dieses Gesetzes ist, Bodenspekulationen und -konzentrationen zum Nachteil einer sinnvollen Agrarstruktur einen Riegel vorzuschieben. Dass dieses nur unzureichend geschieht, weist das Gutachten zur Umsetzung des Grundstückverkehrsgesetzes in der Landwirtschaft von Rechtsanwalt Dr. Lothar Schramm nach.
Kauf und Verkauf von Acker- und Grünland findet in Ostdeutschland in großem Umfang statt. Insbesondere in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden von der BVVG große Flächen verkauft.Nicht immer zum Wohle der Ortsansässigen.
– Beispiel 1:"KTG Agrar AG". Dieser Agrarkonzern beabsichtigt nach eigenen Angaben 15.000 ha Acker- und Grünland in Ostdeutschland zu erwerben und zu bewirtschaften.
– Beispiel 2: Gerade ist in Nordrhein-Westfalen ein Konsortium des Grafen Matthias von Westfalen zu Fürstenberg in Gründung – zum Kauf von 18.000 ha Ackerland in Ostdeutschland. Dieses Konsortium arbeitet mit festen Renditeversprechen von 8% Kapitalrendite aus dem Bodenerwerb! Diese Rendite wird in erster Linie aus der spekulativen Wertsteigerung von Grundstücken erwartet.
Landkäufe dieser Art greifen sehr grundsätzlich in die Agrarstruktur ein und gefährden die Entwicklungsmöglichkeiten ortsansässiger Landwirtschaftsbetriebe. Diese haben beim Höchstbieterverfahren der BVVG in Konkurrenz zu auswärtigem, immer öfter landwirtschaftsfremdem Kapital, keine Chance.