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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Auch an diesem Sonntag werde ich, wie in den letzten Jahren, beim traditionellen Ostermarsch gegen das Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner dabei sein. Ostern gegen das Bombodrom in die Heide, seien auch sie dabei!

Kein Bombodrom-nirgends!

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg vom 27. März 2009 könnte Geschichte schreiben. Für viele überraschend klar hat es die Berufung gegen die 3 Urteile des Verwaltungsgerichts Brandenburg vom 31. Juli 2007 abgelehnt. Damit ist die Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Bombodrom weiter untersagt.

Die eigentliche Tragweite dieser Entscheidung wird aus ihrer Begründung klar: auch die Bundeswehr ist an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden! Sie muss die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner, der Kommunen, der regionalen Wirtschaft und des Umweltschutzes abwägen. Genau das hat sie nicht getan. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2000 hatte sie lediglich Kommunen angehört. Und auch das nur formal, denn 20 von 21 Angehörten hatten dem Ansinnen sehr deutlich widersprochen, ohne jede Reaktion der Bundeswehr.

Die Berufung basierte nach Auffassung des OVG auf unbewiesenen Behauptungen, z. B. es gäbe keine negativen Auswirkungen auf den Tourismus und andere Wirtschaftszweige oder die Umwelt, Flugbenzin wäre unschädlich, ein lärmmedizinisches Gutachten unnötig. Das OVG sah das als "rechtlich hoch riskante, falsche Weichenstellung", die nicht geheilt werden kann. Damit liegt der Ball dort, wo er sowieso hingehört: bei der Politik. Weitere jahrelange juristische Auseinandersetzungen sind nach 15 Jahren Verfahrensstreit inakzeptabel! Der Petitionsausschuss muss nun dem Votum der LINKEN folgen und OVG: Kein Bombodrom. Vorerst? von Kirsten Tackmann im Sinne der 30.000 Petent/ innen entscheiden, denen das OVG indirekt Recht gegeben hat. Der Rechnungsprüfungsausschuss muss sich mit den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs befassen, der die militärische Notwendigkeit in Frage stellt. Und Ernst Bahr (MdB SPD) muss seinen schon lange angekündigten Gruppenantrag gegen das Bombodrom einbringen, der mit den Stimmen der LINKEN (immer dagegen), der Grünen (in der Oppositionsrolle dagegen), der SPD (Bundesparteitagsbeschluss 2007), der Landesgruppen Brandenburg, Berlin und Mecklenburg- Vorpommern der CDU und der FDP (Beschlüsse der Landesparlamente) noch in dieser Wahlperiode mehrheitlich beschlossen werden kann. Wir lassen uns nicht mehr auf Versprechungen für die Zeit nach der Wahl ein!

DIE LINKE bleibt dabei: Kein Bombodrom. Nirgends. Wir treffen uns zur Osterwanderung am 12. April, 14 Uhr an der Fretzdorfer Kirche!