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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Wie geht das mit der so genannten Koexistenz zwischen gentechnisch veränderten und normalen Pflanzen und was sagt die Bundesregierung dazu?

Die Agro-Gentechnik ist in Deutschland und der Europäischen Union (EU) umstritten. Aktuell sind nur zwei Pflanzen zum kommerziellen Anbau in der EU zugelassen.Der gentechnisch veränderte Mais MON810 von Monsanto und die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora (EH92-527-1)von BASF Plant Sciences.

Die Bundesregierung hat sich – im Gegensatz zu den Regierungen aus Österreich und Luxemburg – nicht für ein nationalstaatliches Verbot der BASF-Kartoffel entschieden. Die im Gentechnikgesetz vorgeschriebene nähere Bestimmung so genannter Pflanzenartsspezifischer Vorgaben für den Anbau der Amflora-Kartoffel wurde nicht rechtzeitig vor der Ausbringung der Knollen erarbeitet. Diese rechtliche Vorschrift zur Erzielung der so genannten Koexistenz – also der Trennung zwischen gentechnisch veränderten und normalen Pflanzen – liegt immer noch nicht vor.

Angesichts von Anfang September 2010 festgestellten Verunreinigungen eines Amflora-Ackers in Schweden durch die BASF-Kartoffel Amadea ist das Prinzip der so genannten Koexistenz erneut in die Kritik geraten.

Anhang: 1702986.pdf