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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Aus dem Zweiwochendienst "Frauen&Politik Online" vom 25.06.2008

zwd Berlin (jvo). Enttäuscht hat sich die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes über den Beschlussvorschlag der Regierungsfraktionen des Bumndestages zur Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung geäußert. Die Große Koalition sehe offenbar keinen Handlungsbedarf für die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes für Genitalverstümmelung, kritisierte die Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle am 25. Juni den gemeinsamen Antrag von SPD- und Unionsfraktionen.

Dabei sei das eine Voraussetzung dafür, dass ein solches Verbrechen, zum Beispiel während eines Ferienaufenthalts im Heimatland der Eltern, von Deutschland aus geahndet werden könne. Bei der Prävention fehlt es Terre des Femmes im Koalitionsantrag an konkreten Schutzmaßnahmen. Hier seien verbindliche Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder unabhängig von Geschlecht und Herkunft notwendig, so Stolle. Dann könnten nicht nur Fälle weiblicher Genitalverstümmelung, sondern auch sexueller Missbrauch aufgedeckt werden. ÄrztInnnen sollten zudem verpflichtet sein, Genitalverstümmelungen dem Jugendamt zu melden. Darüber hinaus fordert Terre des Femmes ein bundesweites Referenzzentrum mit Datenbank, über die Betroffene entsprechende Hilfsangebote in ihrer Nähe finden können.

Grüne fordern Aufnahme der Genitalverstümmelung ins Strafgesetzbuch

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, unterstützte die Forderung von Terre des Femmes: "Weibliche Genitalverstümmelung muss ausdrücklich ins Strafgesetzbuch, damit klar ist: Eine solche Menschenrechtsverletzung wird von unserem Staat nicht geduldet." Bisher gilt die Genitalverstümmelung als einfache Körperverletzung und nicht als Menschenrechtsverletzung. Die Verlängerung der Verjährungsfrist und die Forderung von SPD- und Unionsfraktionen, Staaten, in denen Genitalverstümmelung nicht verboten ist, nicht als sichere Herkunftsländer einzustufen, befürworten die Grünen.

Linksfraktion setzt auf Aufklärungs- und Beratungsarbeit

Aus Sicht der Linksfraktion im Bundestag geht der wirkungsvollere Weg zur Bekämpfung der Genialverstümmelung über die Aufklärungs- und Beratungsarbeit. "Mit der Forderung nach stärkeren und schärferen Gesetzen zur Strafverfolgung allein wird sich die menschenverachtende Praxis nicht verhindern lassen", sagte die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kirsten Tackmann. Sie kritisierte, dass es einigen ExpertInnen bei der Forderung nach einem eigenen Straftatbestand nicht vorrangig um die Strafverfolgung der Täter ginge, sondern eher darum, eine "programmatisch abschreckende Perspektive" zu schaffen, um die Aufklärungsarbeit zu erleichtern.

Öffentlichkeitsarbeit soll künftig verstärkt stattfinden

In ihrem Antrag, der am 26. Juni im Bundestag beraten wird, fordern die Regierungsfraktionen die Bundesregierung auf, durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit dafür zu sorgen, dass Mädchen und Frauen, die von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind, umfassend über ihre Rechte sowie über Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Auch soll die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Körperverletzung insbesondere bei den MigrantInnenorganisationen stärker bekannt gemacht werden. Weiterhin verlangen die Regierungsfraktionen ÄrztInnen zu schulen und zu sensibilisieren, so dass sie bei Kenntnis einer Genitalverstümmelung das Jugendamt oder die Polizei verständigen können.

Nach Berechnungen von Terre des Femmes leben derzeit in Deutschland mindestens 4.000 Mädchen mit dem Risiko, hierzulande illegal oder in den Ferien im Heimatland der Eltern, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden. Im Bundesgebiet leben über 20.000 Frauen, die bereits von Genitalverstümmelung betroffen sind.