alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Artikel aus dem "Bundestagsreport" der Landesgruppe Brandenburg vom 2.7.2010

Kirsten Tackmann macht sich angesichts des EU-Biopatentrechts Sorgen um Spreewälder Gurken.

Kirsten Tackmann macht sich angesichts des EU-Biopatentrechts Sorgen um Spreewälder Gurken.

Am Donnerstagnachmittag tauschte sich der Bundestag über das Thema Biopatente aus. Die meisten Rednerinnen und Redner waren sich einig, dass Leben nicht patentiert werden darf. Auch für DIE LINKE ist klar: Wir lehnen die Patentierung von Tieren, Pflanzen und ihren Genen ab. Denn Natur kann man entdecken, aber nicht erfinden und nur Erfindungen können als geistiges Eigentum patentiert werden. Wir wollen verhindern, dass sich Saatgutunternehmen, Chemieindustrie oder Gentechfirmen die Grundlagen des Lebens unter den Nagel reißen können.

Eigentlich ist dies durch das bestehende EU-Recht auch ausgeschlossen. Aber eben nur eigentlich. Windige Juristen unterlaufen Vorgaben aus Brüssel im Auftrag der Industrie oder von Züchtungsfirmen. Spielräume in der offensichtlich zu löchrig formulierten EU-Biopatentrichtlinie werden skrupellos ausgenutzt. Diese Schlupflöcher gibt es nicht aus Versehen, sondern mit voller Absicht. sie müssen schnellstmöglich geschlossen werden.

Ein Beispiel: Es dürfen keine Patente auf „im Wesentlichen“ biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren erteilt werden. Doch wer definiert „im Wesentlichen“? Dem Missbrauch ist damit Tür und Tor geöffnet. Auch dürfen Patente auf Gene eigentlich nicht vergeben werden (außer sie wurden gentechnisch verändert), doch wenn bestimmte Funktionen des Gens beschrieben werden, dann macht das für die Zulassung zuständige Europäische Patentamt schon mal eine Ausnahme. In den letzten Jahren mit zunehmender Häufigkeit.

Was könnte das zum Beispiel für Brandenburg bedeuten? Stellen wir uns vor, jemand würde herausfinden, dass das XY-Gen in der Gemeinen Spreewälder Gurke für die Produktion eines gesundheitsfördernden Proteins in der Gurke sorgt. Das könnte Patent-Begehrlichkeiten wecken für alle Spreewälder Gurken, die dieses XY-Gen aufweisen. Es würde sich ggf. sogar auf andere Gemüsearten beziehen, die auch dieses XY-Gen besitzen. Beispielsweise auf andere Kürbisgewächse. Das Ende vom Lied könnte sein: Alle Spreewälder Gurkenbauerinnen und –bauern müssen Lizenzgebühren an den Patentinhaber bezahlen, obwohl sie schon seit Ewigkeiten diese Gurken anbauen.

Geht nicht, denken Sie? Leider schon. Darum fordert DIE LINKE solche Schlupfwinkel im Biopatentrecht sofort zu schließen.

Dr. Kirsten Tackmann MdB